Robert Habeck will neue Regeln für die Fernwärme: „Zum Nachteil der Verbraucher“
Er sei „ein großer Fernwärme-Fan“, bekannte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch Anfang dieses Jahres. Viele Verbraucher sind das allerdings nicht. Die intransparente Preisgestaltung und steigende Kosten werden vermehrt kritisiert.
Selbst Habeck gestand Schwächen bei der Fernwärme als Alternative zur Wärmepumpe. Man könne „nicht den Fernwärmeanbieter wechseln, wie man den Gasanbieter oder den Stromanbieter wechseln kann“, sagte der Grünen-Politiker. Deshalb gelobte er Verbesserungen bei dem zukunftsfähigen Heizsystem, er wolle die Kunden stärken. Ist sein Referentenentwurf für eine neue Fernwärmeverordnung eine erste Maßnahme?
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Fernwärme soll die Wärmewende zum Gelingen bringen. Dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer den Entwurf veröffentlicht. Er enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kunden, man will damit „attraktive Rahmenbedingungen schaffen“, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. Beispielsweise sollen Preisänderungsklauseln konkretisiert werden, um Preisanpassungen transparenter zu machen und an die Kostenentwicklung der tatsächlich eingesetzten Energieträger zu binden. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) ist die geplante Änderung der AVBFernwärmeV aber immer noch eines: unverhältnismäßig.
Zwar verbessere der Entwurf die Transparenz und gelte als Modernisierung des Fernwärmerechts – zumal die zurzeit geltende Verordnung 44 Jahre alt ist. „Die Kostenpunkte sind allerdings nicht gut geregelt“, sagt Thomas Engelke, der Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verband, auf Anfrage. Er gibt drei Beispiele.
Als Erstes nennt er die Anschlussleistung. Bisher haben Fernwärmekunden einen jährlichen Anspruch auf Reduzierung der Leistung um bis zu 50 Prozent, ohne hierfür Gründe nachweisen zu müssen. Das mindert den Grundpreis. Zur Erklärung: Der Fernwärmepreis setzt sich aus Verbrauchskosten und einem........
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