Kulturstaatssekretär darf Buchhändlerinnen nicht als „extremistisch“ bezeichnen
Gerichtsniederlage für Weimer : Kulturstaatssekretär darf Buchhändlerinnen nicht als „extremistisch“ bezeichnen
Der Streit um die Streichung von drei Gewinnern des Deutschen Buchhandlungspreises ist vor Gericht gelandet: Das untersagt Wolfgang Weimer die Bezeichnung von Buchladen-Betreiberinnen als „extremistisch“.
Es war der große Aufreger des Bücherfrühlings: die von Kultustaatsminister Wolfram Weimer veranlasste nachträgliche Streichung von drei Buchhandlungen, die eine unabhängige Jury für eine staatliche Prämierung vorgesehen hatte. Die Buchläden „The Golden Shop“ in Bremen, „Zur Schwankenden Weltkugel“ in Berlin und „Rote Straße“ in Göttingen hätten jeweils einen der Deutschen Buchhandlungspreise erhalten sollen, doch Weimers Behörde verwies auf verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse über die drei Läden, die gemäß dem sogenannten „Haber-Verfahren“ eine staatliche Förderung ausschlössen. Allerdings kannte die Behörde nach eigenen Angaben wegen der Geheimhaltungspflicht des Verfassungsschutzes gar nicht den Inhalt der Erkenntnisse.
Trotzdem bezeichnete Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ die Betreiberinnen der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“. Dagegen gingen sie juristisch beim zuständigen Berliner Verwaltungsgericht vor. Und bekamen jetzt recht: Dem Kulturstaatsminister ist fortan untersagt, diese Behauptung zu wiederholen, obwohl er in einer Reaktion auf das Unterlassungsersuchen noch versucht hatte, sein Gespräch mit der „Zeit“ als private Meinungsäußerung zu rechtfertigen.
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Damit erreicht der Streit eine neue Ebene, denn der Beschluss des Verwaltungsgerichts stellt nun auch juristisch fest, dass Weimer keine Grundlage für seine Einschätzung der Buchhandlungen als „extremistisch“ hat - was das Amt des Beauftragten für Kultur und Medien ja selbst schon dadurch bestätigte hatte, dass es darauf verwies, nichts inhaltlich Konkretes vom Verfassungsschutz erhalten zu haben. Kulturpolitik auf Verdacht ist Weimer deshalb vorgeworfen worden. Nun kommt auch noch - richterlich bekräftigt - eine der üblen Nachrede dazu. Gegen die Anwendung des „Haber-Verfahrens“, auf das sich Weimer bei seiner Streichung der drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste berief, laufen derzeit noch Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber eines Berliner Buchladens nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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