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Wohngeld bei Arbeitsunfähigkeit: Wie wirkt sich das auf den Anspruch aus?

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02.09.2026

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, informiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Wenn man aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten kann und das gewohnte Einkommen gegebenenfalls wegfällt, wird für manche Personen, die Wohngeld beziehen, die Sorge groß, inwiefern sich das auf ihren Anspruch auswirkt. Schließen gewisse Lohnersatzleistungen bei Arbeitsunfähigkeit sogar Wohngeld aus? Andere Menschen, die zuvor keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, könnten durch ein verändertes, geringeres Einkommen durch die Arbeitsunfähigkeit jetzt Anspruch haben.

Was fällt unter Arbeitsunfähigkeit?

Zunächst zur Einordnung: Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man laut der Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte den Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. In der Regel wird die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt, der die gesundheitlichen Beeinträchtigungen diagnostiziert und entsprechend attestiert. Dabei wird zwischen vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit unterschieden:

Von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit voraussichtlich wieder arbeitsfähig sind. Dies ist beispielsweise bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen häufig der Fall.

Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer schweren Verletzung langfristig nicht mehr in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. In solchen Fällen können zusätzliche sozialrechtliche Leistungen relevant werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ist von Bedeutung, da davon die jeweiligen Ansprüche und Pflichten abhängen. Wie wirken sie sich jeweils auf das Wohngeld aus?

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