Nach dem Teilen eines Beitrags auf Facebook kommt der Angeklagte mit einem blauen Auge davon
Richter Kania machte keinen Hehl daraus, dass ihm eine Einstellung des Verfahrens am liebsten gewesen wäre. Eigentlich, so bekannte er, habe er das Verfahren erst gar nicht eröffnen, sondern sich gleich dem Vorschlag des damaligen Anwalts des Angeklagten anschließen wollen, die Akte gegen Zahlung einer Geldauflage zu schließen. Soweit aber kam es vor der Verhandlung nicht, und so weit kam es auch in der Verhandlung nicht.
Auf Volksverhetzung, so sagte Amtsanwältin Schmid, reagiere die Staatsanwaltschaft ganz allergisch. Folglich beharrte sie auf ein Urteil gegen Volksverhetzung, kam dem 41 Jahre alten Angeklagten aber beim Strafmaß weit entgegen. Der Strafbefehl, gegen den sich der........
