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Ein Schicksal wie bei Goethes Zauberlehrling? Gegen den Willen der Justiz hat die Reform keinen Sinn

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01.09.2026

Die Situation hat etwas Skurriles: Jahrzehntelang kam auch aus der Justiz der Ruf nach einer Abschaffung des Weisungsrechts des jeweils amtierenden Justizministers über die Staatsanwälte. Jetzt, da es einen Vorschlag für eine Bundesstaatsanwaltschaft gibt, die dieses Weisungsrecht künftig ausüben soll, warnen Justizvertreter davor, dass dadurch der politische Einfluss auf die Ankläger verstärkt werden könnte. Man kann die Bedenken der Justiz in Anbetracht des nun konkret vorgelegten Modells verstehen. Jedoch auch das Ansinnen der Politik, dass die Bestellung der Bundesstaatsanwälte nicht am Parlament vorbeigehen soll. Wie also kommt man aus dem Dilemma heraus?

Der Regierungsplan sieht vor, dass eine aus Justizexperten bestehende Kommission Vorschläge für die Besetzung der drei Bundesstaatsanwälte macht. Das Parlament kann aber mit einfacher Mehrheit einen Kandidaten ablehnen. Eine einfache Mehrheit hat jede Koalition. Das weckt in der Justiz die Furcht, dass geeignete........

© Die Presse