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Ladendiebstahl

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09.05.2026

Am 29.4.2026 postete die Polizei Euskirchen auf Facebook:

Polizei NRW Euskirchen Ladendieb vorläufig festgenommen Euskirchen. Ein 37-Jähriger wurde am gestrigen Dienstagabend (28. April) gegen 19 Uhr durch einen Ladendetektiv eines Geschäfts in der Veybachstraße dabei beobachtet, wie dieser besonders viele Waren (Kosmetika für Damen) in einen Beutel legte. Hinzugerufene Polizisten trafen den Mann noch im Laden an. Durch die eintreffenden Beamten wurde der Beschuldigte noch im Laden angetroffen. Dabei ergab sich der Vorsatz des Diebstahls. Der Mann wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach im Geschäft beobachtet. Ob es dabei zu Straftaten gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Da der Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls zur Finanzierung des Lebensunterhalts besteht und auch kein fester Wohnsitz ermittelt werden konnte, wurde der Beschuldigte zur Sicherung des Strafverfahrens vorläufig festgenommen und der Polizeiwache zugeführt. Der Warenwert lag im unteren vierstelligen Euro-Bereich. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Polizei NRW Euskirchen

Und wenig später kommentierte jemand, der angeblich Jura studiert haben will, folgendes:

Damit ein Ladendiebstahl vorliegt, ist laut Gesetz Vorsatz erforderlich. Vorsatz kann beispielsweise darin bestehen, Gegenstände am Körper zu verstecken und sie vor dem Bezahlen nicht anzugeben. Das wäre Vorsatz. Gegenstände beim Einkaufen in eine Tasche zu packen, ist jedoch kein Vorsatz und somit kein Ladendiebstahl, es sei denn, einer der oben genannten Punkte trifft zu. Ich kaufe regelmäßig ein und packe Gegenstände in meine Tasche, was mich nicht zum Ladendieb macht. Der Diebstahl findet erst statt, wenn man die Kasse passiert, ohne zu bezahlen. Es lag kein Diebstahl vor, und der Ladendetektiv benötigt dringend Schulung. Der Mann war völlig unschuldig.

Damit ein Ladendiebstahl vorliegt, ist laut Gesetz Vorsatz erforderlich. Vorsatz kann beispielsweise darin bestehen, Gegenstände am Körper zu verstecken und sie vor dem Bezahlen nicht anzugeben. Das wäre Vorsatz. Gegenstände beim Einkaufen in eine Tasche zu packen, ist jedoch kein Vorsatz und somit kein Ladendiebstahl, es sei denn, einer der oben genannten Punkte trifft zu. Ich kaufe regelmäßig ein und packe Gegenstände in meine Tasche, was mich nicht zum Ladendieb macht. Der Diebstahl findet erst statt, wenn man die Kasse passiert, ohne zu bezahlen. Es lag kein Diebstahl vor, und der Ladendetektiv benötigt dringend Schulung. Der Mann war völlig unschuldig.

Das ist natürlich Bullshit, aber taugte immerhin als Anlass für diese Kolumne.

Der Ladendiebstahl gehört zu den häufigsten Straftaten des Alltags – und zugleich zu den am meisten unterschätzten. Kaum ein Delikt wird gesellschaftlich so oft verharmlost. Für manche ist es ein „Jugendstreich“, für andere lediglich ein Kavaliersdelikt ohne echte Opfer. Tatsächlich aber handelt es sich um eine ganz........

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