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Hanning – Landesverrat für Fortgeschrittene

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10.10.2026

Eine Kolumne über Landesverrat, Geheimnisse, Geschäftsmodelle und die erstaunliche Karriere eines Topspions von Heinrich Schmitz

Es gibt Berufe, in denen man sein Wissen zu Geld machen darf. Unternehmensberater zum Beispiel. Da wird aus Erfahrung Expertise, aus Expertise eine Präsentation und aus der Präsentation eine Rechnung, bei der dem Kunden vor Staunen die Geheimnisse seiner eigenen Bilanz entgleiten.

Und dann gibt es den Beruf des Geheimdienstlers. Auch dort ist Wissen die wichtigste Währung. Allerdings mit dem kleinen Unterschied, dass nicht alles, was sich zu Geld machen lässt, auch verkauft werden darf. Schon gar nicht, wenn es sich um die Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes handelt. Staatsgeheimnisse sind schließlich keine Restposten aus dem Bürobedarf, die man nach dem Ausscheiden aus dem Dienst günstig an gute Bekannte weiterreicht.

Wie schnell aus dienstlicher Erfahrung ein Fall für den Generalbundesanwalt werden kann, führt uns gerade der Fall August Hanning vor Augen, des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Die Vorwürfe sind von jener Sorte, bei der selbst ein erfahrener Geheimdienstler lieber zweimal nachfragt, ob die Nachricht wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll Hanning über Jahre hinweg von einem früheren Mitarbeiter geheime Informationen aus dem BND erhalten haben – gegen Bezahlung. Von annähernd 2.000 Dokumenten ist die Rede. In mindestens einem Fall soll er daraus eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt haben. Ob diese Analyse ihren vorgesehenen Empfänger tatsächlich erreichte, ist nach Angaben der Ermittler bislang ungeklärt. Hanning bestreitet, Informationen zum Nachteil Deutschlands und gegen Bezahlung weitergegeben zu haben. Es gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung.

Das ist, wohlgemerkt, der Stand des Vorwurfs, nicht das fertige Urteil. Aber schon die Dimension des Verdachts wirft die Frage auf, was genau man eigentlich unter Landesverrat versteht und warum das Wort klingt, als stamme es aus einem historischen Spionageoman, während der mutmaßliche Tatort mitten in der modernen Beratungswirtschaft liegt?

Landesverrat ist kein besonders unfreundlicher Kommentar über die Bundesregierung. Auch nicht das Weiterreichen eines peinlichen Kabinettsfotos an die Presse oder die Veröffentlichung einer schlecht formulierten Ministerrede. § 94 des Strafgesetzbuches meint es deutlich ernster:

§ 94 Landesverrat (1) Wer ein Staatsgeheimnis 1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt........

© Die Kolumnisten