Der Trend ist klar: Jeder hat ein Recht auf Schutz vor dem Klimawandel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat deutlich gemacht, dass jeder Staat dazu verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – damit in Zukunft Menschenrechte überhaupt noch wahrgenommen werden können.

Das liegt auf der Linie des grundlegenden Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts: Heute muss gehandelt und auch in Freiheitsrechte eingegriffen werden, um unzumutbare Einschnitte in der Zukunft zu vermeiden.

Keine Frage: Wer Recht sät, wird Rechtsprechung ernten. Wer Umweltabkommen schließt und internationale wie nationale Verpflichtungen eingeht, der muss sich daran messen lassen. Die globalen Bemühungen zeigen auch, trotz unterschiedlichster Systeme und Ansichten im Einzelfall, dass der menschengemachte Klimawandel länderübergreifend als Herausforderung wahrgenommen wird, welcher Menschen und Staaten Herr werden müssen. Nur: Wie genau? Und vor allem: Hat der einzelne (Welt)Bürger, haben Organisationen einen Anspruch gegen den Staat auf bestimmte Maßnahmen?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu schärferem Handeln verpflichtet, und der Straßburger Gerichtshof hat jetzt die Schweiz verurteilt, weil sie ihren Pflichten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nachgekommen sei. Andere Klagen sind abgewiesen worden; weitere werden erhoben werden – weltweit.

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Bekämpft werden muss hier jedoch nicht nur ein Umweltproblem. Was die Zukunft genau bringt, an Gefahren wie an Entdeckungen, wissen wir nicht. Wenn eine freie demokratische Gesellschaft sich in einem Abwägungsprozess einstweilen für einen Pfad entschieden hat, so muss ihr ein weites Ermessen zustehen. Gerichte spielen auch hier ihre wichtige Rolle – sie sind aber nicht Herren der Gezeiten.

Ferne Betroffene des Klimawandels müssen politisch ernst genommen werden – aber nicht als Sammelkläger vor Weltgerichten, die es nicht gibt. Die Angst vor dem Jüngsten Gericht ist nicht justiziabel.

QOSHE - Richter sind nicht Herren der Gezeiten - Reinhard Müller
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Richter sind nicht Herren der Gezeiten

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10.04.2024

Der Trend ist klar: Jeder hat ein Recht auf Schutz vor dem Klimawandel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat deutlich gemacht, dass jeder Staat dazu verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – damit in Zukunft Menschenrechte überhaupt noch wahrgenommen werden können.

Das liegt auf der Linie des grundlegenden Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts: Heute muss gehandelt und auch in Freiheitsrechte eingegriffen werden, um unzumutbare Einschnitte in der Zukunft zu vermeiden.

Keine Frage: Wer Recht sät, wird Rechtsprechung........

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