Man sollte das Wort vom Kuhhandel nicht überstrapazieren – denn so läuft es nun einmal in der (Koalitions-)Politik. Entscheidend bleibt, was herauskommt. Der ewige Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist keineswegs zu Ende. Denn auch wenn sich die Ampel jetzt – offenbar gegen den Widerstand von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) – für das anlassbezogene „Quick-Freeze-Verfahren“ ausgesprochen hat, so wird die Debatte nicht enden.

Die Politik wird sich nämlich immer wieder fragen lassen müssen, warum sie bestimmte schwere Straftaten einfach nicht verfolgen will. Denn darum geht es. Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung mehrfach vor Gericht gescheitert. Aber sie ist keineswegs in jeder Form unzulässig. Doch der Mühe einer Ausgestaltung, in der Grundrechte und wirksame Strafverfolgung in Einklang gebracht werden, wollte sich die Ampel offenbar nicht unterziehen.

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Einigung auf Datenspeicherung : Was ist Quick-Freeze?

Es ist peinlich, hier immer wieder den Popanz eines Überwachungsstaates an die Wand zu malen, der gleichsam alle Bürger als Verdäch­tige führt. Nein, der Staat muss in ei­ner Welt gerade auch vieler auf digitale Weise begangener Untaten wirksam reagieren können – auch das gehört zum Grundrechtsschutz. Zudem geht es nicht um eine Zentralkartei und auch nicht um anlasslose Verfahren. „Quick-Freeze“ klingt gut, aber in der Regel, gibt es bei ei­nem Verdacht gar keine Daten mehr zum Einfrieren. Der freie Datenraum darf kein rechtloser sein.

QOSHE - Bremse des Rechtsstaat - Reinhard Müller
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Bremse des Rechtsstaat

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10.04.2024

Man sollte das Wort vom Kuhhandel nicht überstrapazieren – denn so läuft es nun einmal in der (Koalitions-)Politik. Entscheidend bleibt, was herauskommt. Der ewige Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist keineswegs zu Ende. Denn auch wenn sich die Ampel jetzt – offenbar gegen den Widerstand von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) – für das anlassbezogene........

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