Burn, motherf…., burn!

Das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung betrifft nur große europäische Unternehmen, nicht aber internationale Plattformen wie Shein oder Temu.

Zahlreiche Ausnahmen, wie die Acht-Wochen-Regel und technische Hürden, ermöglichen weiterhin die Verbrennung großer Mengen minderwertiger Ware.

Spenden und Recycling lösen das Überproduktionsproblem nicht; entscheidend ist eine Regulierung der Produktionsmengen und Verteuerung von Fast Fashion.

EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung ist beschlossen.

Nach 8 Wochen ohne Abnahme durch Spendenorganisationen darf Kleidung verbrannt werden.

Plattformen wie Shein, Temu und Alibaba sind vom Verbot ausgenommen.

Minderwertige Ware bleibt oft bei Spendenorganisationen übrig.

Das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung betrifft nur große europäische Unternehmen, nicht aber internationale Plattformen wie Shein oder Temu.

Zahlreiche Ausnahmen, wie die Acht-Wochen-Regel und technische Hürden, ermöglichen weiterhin die Verbrennung großer Mengen minderwertiger Ware.

Spenden und Recycling lösen das Überproduktionsproblem nicht; entscheidend ist eine Regulierung der Produktionsmengen und Verteuerung von Fast Fashion.

EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung ist beschlossen.

Nach 8 Wochen ohne Abnahme durch Spendenorganisationen darf Kleidung verbrannt werden.

Plattformen wie Shein, Temu und Alibaba sind vom Verbot ausgenommen.

Minderwertige Ware bleibt oft bei Spendenorganisationen übrig.

Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, das die EU vor einigen Jahren politisch auf den Weg gebracht hat, ist mittlerweile beschlossene Sache und muss in Bälde umgesetzt werden. Es verpflichtet große Unternehmen und Konzerne dazu, bestimmte unverkaufte Waren – insbesondere Textilien und Schuhe – nicht mehr zu zerstören, sondern anderweitig zu verwerten. Die EU hat sich damit mehrere Ziele gesetzt: Ressourcen sparen, Überproduktion eindämmen,........

© Wiener Zeitung