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Reformpartnerschaft im Check: Energie

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23.07.2026

Willkommen zu Teil zwei unserer kleinen „Einfach Politik“-Sommerserie. Wie vergangene Woche besprochen, arbeiten wir uns durch die drei großen inhaltlichen Blöcke der „Reformpartnerschaft“ von Bund, Ländern und Gemeinden, beziehungsweise dadurch, was die drei Staatsebenen Anfang Juli vereinbart haben.

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Zuletzt haben wir uns über die Gesundheit unterhalten, heute reden wir über die Energie, kommende Woche über Bildung. Das Schema: Wo liegt das Problem? Worauf hat man sich geeinigt? Und was bleibt offen?

Beim Strom – Spoiler: es ist der Bereich, bei dem ich das Gefühl habe, dass die Reformpartnerschaft die substanziellste Änderung bringt – ist die Herausforderung, wie so oft in dieser Republik, zunächst einmal eine verfassungsrechtliche. Das Elektrizitätswesen gehört zu jenen Materien, bei denen der Bund nur Grundsätze vorgeben darf und neun Landtage die Ausführung besorgen. (Mit-Verfassungsnerds wissen, was gemeint ist: eine Artikel-12-Materie.)

Will die Republik trotzdem bundeseinheitliche Energiegesetze – und bei einem Stromnetz, das sich bekanntlich wenig um Landesgrenzen schert, will sie das eigentlich immer –, dann behilft sie sich seit Jahrzehnten mit einem Trick: Die großen Energiegesetze beginnen mit einer Verfassungsbestimmung, mit der sich der Bund die Zuständigkeit für genau dieses eine Gesetz holt und die Länderzuständigkeit quasi „overrult“.

Der Preis dafür ist jedes Mal eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die hat kaum eine Koalition unserer Zeit mehr und schwarz-rot-pink schon gar nicht. Heißt praktisch: Aktuell braucht es die Zustimmung zumindest einer der beiden Oppositionsparteien, und da die FPÖ tendenziell wenig konstruktiv ist, heißt das, für jedes Energiegesetz muss man den Grünen entgegenkommen. Wie die letzten Beispiele zeigen – ElWG oder EABG zum Beispiel – dauert das in der Regel nur ein paar Wochen, die längeren Verhandlungen davor haben jeweils in der Koalition stattgefunden, aber trotzdem schränkt das die Handlungsfähigkeit der Republik in diesem zentralen Sektor ein wenig ein.

Die zweite Ebene der Zersplitterung liegt unterhalb der Verfassung, nämlich in der Struktur der E-Branche: In Österreich gibt es rund 120 Stromnetzgesellschaften – so beziffert es das........

© Wiener Zeitung