Reformpartnerschaft im Check: Bildung
Dritter Teil unserer Sommerserie zur „Reformpartnerschaft“ von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. dazu, worauf sie sich vor Ferienbeginn geeinigt haben. Nach Gesundheit und Energie fehlt uns noch der Bereich, den wir an dieser Stelle zuletzt nicht so häufig beleuchtet haben: die Bildung. Das Schema kennst du inzwischen: Wo liegt das Problem, worauf hat man sich geeinigt, und was bleibt offen?
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Beim Problem können wir uns diesmal die Diagnose sparen – sie steht nämlich, bemerkenswert offen, gleich im ersten Satz des Ministeriumspapiers selbst: Das österreichische Bildungssystem sei „durch eine hohe Zersplitterung von Zuständigkeiten, unklaren Verantwortlichkeiten und ineffizienten Entscheidungswegen geprägt“. Man merkt es, hier ist ein Neos-Minister, Christoph Wiederkehr, verantwortlich, der nicht den historischen Ballast mittragen muss, für die Architektur selbigen Systems mitverantwortlich zu sein, wie es in ÖVP- und SPÖ-Häusern bisweilen der Fall ist.
Schauen wir uns also an, was da konkret zersplittert ist.
Vier Dienstgeber, niemand zuständig?
Das Schulwesen ist die komplizierteste Kompetenzmaterie unserer Verfassung. Der Bund macht die Lehrpläne und betreibt die höheren Schulen – Gymnasien, HAKs, HTLs – samt deren Bundeslehrer:innen. An den Pflichtschulen dagegen sind die Länder Dienstgeber der Lehrer:innen, deren Gehälter allerdings wiederum der Bund über den Finanzausgleich ersetzt, der auch für deren Dienstrecht verantwortlich ist: Es bestellt also jemand anderer, als bezahlt – eine Konstruktion, deren Anreizwirkung du dir selbst ausmalen kannst.
Dazu kommen die Gemeinden als Schulerhalter der Pflichtschulen, zuständig für Gebäude und Sachaufwand, und stellen – oft über private Trägervereine – Personal von der Schulwartin bis zur Freizeitpädagogik. Das Ministeriumspapier fasst das Ergebnis in einem bemerkenswerten Satz zusammen: An einer einzigen Pflichtschulklasse können für das Personal „bis zu vier verschiedene Dienstgeber“ zuständig sein – Bund, Land, Gemeinde und private Organisationen. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Qualität, hat aber auf einen Gutteil dieser Ressourcen keinen Zugriff.
Nun ist dieser Befund nicht neu, und es gab auch schon einen großen Anlauf, ihn zu beheben: die Bildungsreform 2017, aus der die neun Bildungsdirektionen hervorgegangen sind, die seit 2019 als gemeinsame Bund-Länder-Schulbehörden arbeiten. Wie das ausgegangen ist, hat der Rechnungshof 2023 in einem Prüfbericht nüchtern bilanziert: „Das Grundproblem – die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen – wurde damit nicht........
