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Kleiner Dinosaurier ohne Papiere: Wem gehört die Natur?

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04.03.2026

Museen dürfen nur Objekte mit dokumentierter Herkunft annehmen, um Reputationsverlust zu vermeiden.

Die Rückgabe von Objekten aus NS-Kontext ist gesetzlich geregelt, im kolonialen Kontext fehlt oft eine klare Rechtslage.

In den Naturwissenschaften zählt die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Objekten für die Forschung.

26.000 allein zoologische Objekte brachte die Novara-Expedition (1857–1859) nach Österreich.

Seit 2014 regelt das Nagoya-Protokoll die Nutzung genetischer Ressourcen international.

Museen dürfen nur Objekte mit dokumentierter Herkunft annehmen, um Reputationsverlust zu vermeiden.

Die Rückgabe von Objekten aus NS-Kontext ist gesetzlich geregelt, im kolonialen Kontext fehlt oft eine klare Rechtslage.

In den Naturwissenschaften zählt die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Objekten für die Forschung.

26.000 allein zoologische Objekte brachte die Novara-Expedition (1857–1859) nach Österreich.

Seit 2014 regelt das Nagoya-Protokoll die Nutzung genetischer Ressourcen international.

Ein kleiner Dinosaurier darf nicht ins Museum, weil er keinen Ausweis bei sich hat. In einem Werbespot, der das Bewusstsein für eine korrekte Sammlungspraxis schärfen soll, könnte er aber die Hauptrolle spielen. Denn anders als früher dürfen Museen heute ausschließlich Objekte annehmen, deren Herkunft dokumentiert ist.

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Gutes Sammeln, böses Sammeln: Wo liegt die Trennlinie? „Es gibt auf dem Markt wissenschaftlich spannende Fossilien, die wir aber nicht nehmen würden, weil sie keine Papiere haben“, sagt Mathias Harzhauser, Leiter der geologischen Sammlung des Naturhistorischen Museums (NHM) Wien, bei einem Besuch der WZ. „Wir hatten kürzlich den Fall eines kleinen Psittacosaurus, den uns jemand sogar geschenkt hätte, den wir aber nicht angenommen haben, weil er keine Dokumente besaß.” Wenn Museen Objekte mit ungeklärter Herkunft annehmen oder ankaufen, drohen Reputationsverlust und langwierige Prozesse.

NS-Kontext ist gesetzlich geregelt

Ein anderes Beispiel ist ein versteinerter Fisch, so lang wie eine Hand, mit zarten Gräten und spitzen Flossen. Es handelt sich dabei um ein Fossil aus dem Zeitraum zwischen 34 und 56 Millionen Jahren, das im Gebiet der heutigen Rocky Mountains im US-Staat Colorado. Das Fossil war einst im Besitz von Martha und Eugen Schlesinger, die wegen ihrer jüdischen Abstammung von den Nationalsozialisten verfolgt, ins Konzentrationslager deportiert und ermordet wurden.

Am 16. August 1938 verkaufte Martha Schlesinger den fossilen Schuppenträger an das NHM zum Preis von 40 Reichsmark. „Es ist anzunehmen, dass es sich dabei um einen Notverkauf gehandelt hat“, heißt es in einem Gutachten des Kunstrückgabebeirats der Bundesrepublik Österreich aus dem Jahr 2006. Gerade wegen der dramatischen Umstände sind die Notverkäufe unter den Nationalsozialst:innen gut dokumentiert. Der Umgang mit den Objekten in Bundesmuseen ist gesetzlich geregelt. Sie müssen an die Rechtsnachfolger:innen zurückgegeben werden. Rechtsnachfolger Roland Schlesinger hat den fossilen Forsch dem NHM überlassen.

Knochen, Steine und Muscheln ohne Marktwert

Die Erforschung kolonialer Erwerbskontexte in naturkundlichen Sammlungen ist hingegen ein vergleichsweise junges Themenfeld. „Wenn es wie zur NS-Provenienz ein Gesetz gibt, das den Umgang mit diesen Objekten regelt, ist es nicht schwierig. Doch bei vielen Dingen, die uns im kolonialen Kontext erreicht haben, ist der Fall keineswegs immer klar“, sagt Harzhauser.

Denn wem gehören Samen, Knochen und Schädel, Steine, Muscheln und Sedimente oder Fossilien, die nie in den Handel kamen? Wer besitzt Objekte, die keinen Marktwert haben, anders als Kunst nicht von Menschen gefertigt wurden, sondern entstanden sind, und dann vielleicht aufgeklaubt oder gesammelt oder im Rahmen von Expeditionen vor langer Zeit mitgebracht wurden? Wem gehört die Natur?

Die Lust am Sammeln und ihre Schattenseiten

Derartigen Fragen widmet sich das Naturhistorische Museum in seiner Ausstellung zum 150. Jubiläum. Das 1876 unter Kaiser Franz Joseph errichtete Haus an der Wiener Ringstraße beherbergt mehr als 30 Millionen biologische, geologische, paläontologische, mineralogische, anthropologische, urgeschichtliche und kulturhistorische Objekte. Zusammen ergeben sie eines der weltweit bedeutendsten naturwissenschaftlichen Archive zur Entstehung und Entwicklung der Erde und des Lebens, mit dem die Natur in Vergangenheit und Gegenwart erforscht wird.

Doch der Lust am Sammeln und der Freude am Entdecken stehen die Schattenseiten von Sammlungen gegenüber. Wie sind etwa bunte Schmetterlinge einzuordnen, denen Sammler mit großen Netzen hinterherjagten, bloß um sie aufzuspießen und in Kassetten nach Herkunft und Farbe zu ordnen? Als Grausamkeit der Vergangenheit oder als wissenschaftlich wertvolle Dokumentationen längst ausgestorbener Arten? Und wie steht es um historische Tierpräparate, die einst als lebende Tiere der Öffentlichkeit in Käfigen vorgeführt wurden? Wie ist auf der anderen Seite mit wissenschaftlich einzigartigen Objekten umzugehen, die durch einen problematischen Erwerbskontext belastet sind? Waren die berühmten Expeditionen des 19. Jahrhunderts ein ehrenhafter Versuch, Wissen zu vermehren und exotische Objekte für die kaiserlichen Sammlungen zu lukrieren, oder war eine koloniale Agenda mit Unterwerfung und Machtstreben die wahre Motivation?

Fehlende Rechtslage im kolonialen Kontext

Ein bekanntes Beispiel ist die Expedition der SMS Novara. Die erste Weltumsegelung der österreichischen Marine von 1857 bis 1859 führte bis in die französischen Antarktisgebiete, die Inselkette der Nikobaren östlich von Thailand und schließlich ans andere Ende der Welt nach Neuseeland. Die wissenschaftlichen Berichte machten die Novara-Expedition weltbekannt – ihre Kartierungen schufen Grundlagen für geologische Forschungen in Neuseeland, ihre meereskundlichen Forschungen revolutionierten die Ozeanografie. Eine rein romantische Wissenschaftsreise war sie jedoch nicht. Denn sie hatte auch den politischen Hintergrund einer allfälligen österreichischen Kolonialisierung der damals in dänischem Besitz befindlichen Nikobaren.

Insgesamt 26.000 allein zoologische Objekte wurden von der Novara-Expedition mitgebracht und finden sich heute in österreichischen Museen. „Ihren Herkunftskontext im Einzelnen zu klären, wäre aber ein wissenschaftliches Großprojekt nicht nur wegen der Zahl, sondern wegen der damals oft ungeklärten oder nicht vorhandenen Rechtslage “, sagt Martin Krenn, Abteilungsdirektor des Archivs für Wissenschaftsgeschichte am NHM, zur WZ.

Vorteilsausgleich für die Länder

Heute ist die Entnahme von Pflanzen, Tieren, Mineralien oder Rohstoffen durch die Naturschutzgesetze der des jeweiligen Landes geregelt. Im Allgemeinen dürfen nur geringe Mengen zu privaten Zwecken oder größere Mengen mit Genehmigung genommen werden, sofern dabei keine Naturschutzgebiete, Geotope oder Privateigentum verletzt werden. Aus manchen Ländern dürfen naturhistorische Objekte nur dann ausgeführt werden, wenn sie Papiere haben, aus anderen dürfen nicht einmal Steine mitgenommen werden. In Österreich dürfen geschützte Arten, wie der Enzian oder das Edelweiß, nicht gepflückt werden. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeldern geahndet. Bei Fossilien ist Österreich eher liberal. Wer eines findet und es behalten will, muss mit dem Grundeigentümer ein Einvernehmen finden.

International regelt das Protokoll von Nagoya seit 2014 den Zugang zu „genetischen Ressourcen“. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen hat einen gerechten Vorteilsausgleich für die Nutzung von genetischem Material zum Ziel. Die Ergebnisse aus Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten etwa von pflanzlichem, tierischem oder mikrobiellem Material sowie die Rechte an Technologien, die aus diesen Ressourcen entstehen, müssen mit den Herkunftsländern geteilt werden. Die Schattenseite des Abkommens sei ein gewisser Hemmschuh für die Wissenschaft: „In den letzten Jahren ist es schwierig geworden, zoologisch-botanische Proben aus verschiedenen Ländern zu bekommen, ohne dass man einen fast absurden administrativen Aufwand hat“, sagt Harzhauser.

Zurschaustellen von menschlichen Überresten

In Museumssammlungen finden sich auch Menschenknochen, Mumien, Schrumpfköpfe und präparierte Leichenteile. Menschliche Überreste stammen nicht nur aus archäologischen Grabungen und sie wurden nicht zu allen Zeiten in ihren historischen Kontexten präsentiert, sondern in Zeiten der Expeditionen immer wieder auch zu Anschauungszwecken oder als exotische Schaustücke präpariert und gezeigt. Prominentes Beispiel war hierzulande der „fürstliche Hofmohr“ Angelo Soliman, der zu Lebzeiten verschleppt und nach Österreich gebracht wurde. Er stieg auf und war hochanerkannt, sodass sein Körper nach dem Tod ausgestopft und im kaiserlichen Museum in Wien präsentiert wurde. Seine sterblichen Überreste fielen beim Hofburgbrand 1848 den Flammen zum Opfer.

Das NHM hat im Zuge seiner Erforschung kolonialer Kontexte eine Bestandsaufnahme samt Übersicht über die Archiv- und Quellenlage in seinen Sammlungen gemacht. Dabei wurden menschliche Gebeine von Māori an Neuseeland zurückgegeben. „Wenn Māori-Gräber beraubt wurden, muss man nicht viel diskutieren, ob das ein Unrecht war. Schwierig wird es, wenn Ankäufe auf dem Papier zwar völlig rechtskonform sind, man aber nicht wissen kann, ob – etwas plakativ formuliert – Kolonialherren die Verkäufer mit der Pistole bedroht haben, damit diese unterschreiben“, erklärt Krenn. Widersprüche wie diese sollen in der Ausstellung bewusst gemacht werden.

Was darf man heute sammeln? Im Grunde genommen alles, was nicht verboten ist, könnte man sagen. Doch nur weil etwas auf dem Papier rechtens ist, ist es nicht automatisch in Ordnung. Nehmen wir Naturobjekte mit wissenschaftlichem Wert zur erstmaligen Beschreibung einer Art. Wenn sie ein Teil des naturwissenschaftlichen Erbes eines anderen Landes sind, kann dieses eine Überprüfung der Erwerbsumstände anfragen. „Kürzlich erhielt ein Saurier, der aus Brasilien nach Europa gebracht wurde, große Aufmerksamkeit, wodurch aber auch die Frage aufkam, warum er überhaupt hier ist“, berichtet Anna Weinmann, Kuratorin der mikropaläontologischen Sammlung am NHM: „Da die Erwerbsumstände nicht ausreichend belegt waren, wurde das Objekt tatsächlich zurückgegeben.”

Früher wurde mitunter auch deswegen gesammelt, um Menschen, die nicht weit herumkamen, die Welt nach Hause zu bringen, und dafür auch Bewunderung zu ernten. Je nach Perspektive kann ein Sammlungsobjekt materiell wertvoll und zugleich von geringem wissenschaftlichen Interesse sein – etwa ein großer Diamant. Umgekehrt kann ein unscheinbares, winziges Insekt ein Weltunikat sein, dessen Verlust nicht in Geld aufzuwiegen ist.

Anders als die Kunst bringt die Natur viele Exemplare jeder Art hervor. Dennoch entfalten manche Artenvertreter:innen eine ähnliche Strahlkraft wie künstlerische Unikate. Ähnlich wie Nofretete oder die Federkrone des Montezuma können auch Stücke, die einen hohen wissenschaftlichen Wert haben, auf eine Weise ikonisch werden. „So etwas will man dann eher nicht zurückgeben“, sagt Krenn, nicht ohne Selbstironie, und fügt hinzu: „Aber um Rückgabe geht es zumeist nicht, sondern um Transparenz und Zugänglichkeit für die wissenschaftliche Community.”

Unser Naturerbe gehört uns allen

Wo kein:e Kläger:in, da kein:e Richter:in: Ohne Anzeige wird kein Verfahren eingeleitet. Viele Länder klagen nicht an. „Viele naturwissenschaftlichen Objekte werden nicht zurückgefordert, wenn diese in Museen gut konserviert und jederzeit beforscht werden können. Und es macht keinen Sinn, etwas anzubieten, was niemand zurückwill“, sagt Weinmann: „Konkrete Anfragen werden bearbeitet, aber im Gegensatz zu den Kulturwissenschaften gibt es in den Naturwissenschaften eher wenige Forderungen von den Communities.“

In den Naturwissenschaften existiert also so etwas wie eine generelle Übereinkunft, wonach es am wichtigsten ist, dass ein Objekt verfügbar ist, egal ob in Wien oder Washington. Folgt man dieser Interpretation, dann könnte man beim kleinen Dinosaurier also ruhig ein Auge zudrücken und ihm im Museum eine neue Heimat geben.

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Gesprächspartner:innen

Mathias Harzhauser ist österreichischer Paläontologe. Er ist Direktor der geologisch-paläontologischen Abteilung des Naturhistorischen Museums (NHM) Wien und Hochschullehrer an der Universität Wien.

Martin Krenn, Historiker und Archivar, ist Abteilungsdirektor des Archivs für Wissenschaftsgeschichte am NHM mit Lehraufträgen an der Universität Wien und der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland.

Anna E. Weinmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Kuratorin der mikropaläontologischen Sammlung des NHM.

Am 29. April 1876 errichtete Kaiser Franz Joseph I. mit seiner Unterschrift das Naturhistorische Museum (NHM) in Wien im rechtlichen Sinn, im August 1889 kam es zur feierlichen Eröffnung. Heute beherbergt das Haus mit mehr als 30 Millionen Objekten eine der bedeutendsten naturwissenschaftlichen Sammlungen der Welt. Die Jubiläumsausstellung „Gutes Sammeln – Böses Sammeln: 150 Jahre Naturhistorisches Museum Wien“ thematisiert ab 28. April 2026 problematische Sammlungskontexte.

Unter Restitution von Kulturgut, Kulturgütern oder Kulturerbe versteht man die Rückgabe oder Rückerstattung geraubter, unrechtmäßig enteigneter, erpresster oder zwangsverkaufter Kulturgüter an die legitimen Voreigentümer:innen oder deren Rechtsnachfolger:innen. Als materielles oder immaterielles Kulturgut werden sowohl kulturelle Erzeugnisse von Menschen wie Kunstwerke, Gebäude oder Gebrauchsgegenstände als auch naturkundliche Gegenstände wie geologische Formationen, Skelette und Fossilien sowie folkloristische Bräuche, Mythen oder Sprachen bezeichnet, sofern letztere für das kulturelle Selbstverständnis einer Gemeinschaft als Teil ihrer Geschichte oder Identität betrachtet werden. Mehr dazu auch bei der Kommission für Provenienzforschung des Bundesministeriums für Kultur: Bundesgesetze 1946-1995

Deutscher Museumsbund: Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen

Convention of Biological Diversity zum Nagoya-Protokoll

Universität Paderborn - Das Glossar: Nagoya Protokoll

ICOM: Ethische Richtlinien für Museen

Bundesgesetzblatt zur Änderung des 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz , 1995

Beschluss des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (1989) zum Personendossier „Martha Schlesinger“

Martin Krenn / NHM: Koloniale Erwerbskontexte am Naturhistorischen Museum Wien

Katrin Kremmler / NHM: Doing Race in the Habsburg Empire: The Weisbach and Novara collections in the NHMW

David Weiss & Gerd Schilddorfer: Die Novara: Österreichs Traum von der Weltmacht, Amalthea Signum, 2010

ÖAW: Koloniale Strukturen im Museumskontext aufdecken

Österreichs Kolonialismus kommt nicht zum Geschichtetest

Das Thema in anderen Medien

Der Standard: Koloniale Museumsobjekte: Legitim erworben oder doch geraubt

science.orf.at: Menschliche Überreste im Museum


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