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Strafmündigkeit ab 12: Hilft das gegen Jugendkriminalität?

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In Österreich geraten immer mehr Kinder unter 14 Jahren ins Visier der Polizei. Es geht um Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Einbruch. 13.179 Tatverdächtige zwischen zehn und 13 Jahren wurden im vergangenen Jahr registriert – um 9,4 Prozent mehr als noch 2024. In Wien fiel der Anstieg noch deutlicher aus. Dort wurden in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen 18,1 Prozent mehr Tatverdächtige gezählt.

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Doch was tun mit einem Zwölfjährigen, der nicht einmal, sondern immer wieder schwere Straftaten begeht? Ins Gefängnis kann er in Österreich nicht: Strafmündig ist man erst ab 14 Jahren.

Wien versucht seit Mitte Juli einen neuen Weg und begleitet strafunmündige Intensivtäter:innen in einer sogenannten „Auszeit-WG“, einer geschlossenen Wohngemeinschaft mit intensiver Rundumbetreuung. Die Maßnahme wird von zahlreichen Seiten kritisiert.

Gleichzeitig fordern die Wiener ÖVP und FPÖ, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Es gehe jedoch nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu bringen, „sondern um deutliche und altersgerechte Konsequenzen“, sagte ÖVP-Wien-Sicherheitssprecher Hannes Taborsky im Juni. Was meinen Expert:innen dazu?

Steigende Anzeigen erzählen nicht die ganze Wahrheit

„Um schwere Straftaten zu verhindern, bedarf es eines Bündels an Maßnahmen, die weit vor dem Strafrecht greifen“, sagt Richter Daniel Schmitzberger gegenüber der WZ. Er ist Vorsitzender der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richterinnen- und Richtervereinigung. „Wer es insbesondere angesichts des aktuellen Zustands des österreichischen Strafvollzuges ernsthaft für eine sinnvolle Idee hält, zwölf- und 13-jährige Kinder ins Gefängnis zu sperren, hat den Bezug zur Realität verloren.“

Gleichzeitig merkt er an, dass sich die Verurteilungen von 2004 bis 2024 sowohl bei Jugendlichen (14- bis 17-Jährige) als auch jungen........

© Wiener Zeitung