Vorratsdatenspeicherung light für drei Monate geplant

Vorratsdatenspeicherung light für drei Monate geplant

Die Bundesregierung plant eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung light, weil davon weitaus weniger Daten betroffen sein sollen.

Warum IP-Adressen für Ermittler so wichtig sind

Ermittler sprechen bei der Vorratsdatenspeicherung light von einem „Gamechanger“

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Speicherung der IP-Adressen: Alter Streit, neue Vorzeichen?

Die Bundesregierung will Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen und technische Zusatzdaten künftig für drei Monate zu speichern. Ziel ist es, die Strafverfolgung bei Cyberkriminalität, Kindesmissbrauchsdarstellungen und anderen schweren Straftaten zu verbessern. Erste Pläne von Schwarz-Rot wurden Ende letzten Jahres bekannt. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen sehen in der Vorratsdatenspeicherung light jedoch einen erneuten Einstieg in die anlasslose Speicherung und warnen vor einem Konflikt, der Deutschland seit Jahren begleitet.

Warum IP-Adressen für Ermittler so wichtig sind

Nach Angaben der Bundesregierung sind IP-Adressen bei vielen Delikten im Internet oft die einzige verwertbare Spur. Da die meisten Internetanschlüsse dynamische IP-Adressen erhalten, lässt sich eine bestimmte Adresse nach kurzer Zeit nicht mehr einem Anschlussinhaber zuordnen, sofern der ISP die entsprechenden Verbindungsdaten nicht längerfristig vorhält.

Bereits heute speichern viele Telekommunikationsanbieter solche Daten freiwillig. Sie geben die Daten des Anschlussinhabers aber nur innerhalb weniger Tage preis. Künftig sollen Provider gesetzlich verpflichtet werden, IP-Adressen zusammen mit Portnummern sowie Beginn und Ende der Nutzung für drei Monate vorzuhalten. Ermittlungsbehörden könnten bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung auf diese Informationen zugreifen.

Ermittler sprechen bei der Vorratsdatenspeicherung light von einem „Gamechanger“

Strafverfolger begrüßen den Vorstoß. Sie argumentieren, dass zahlreiche Verfahren derzeit scheitern oder erheblich erschwert werden, weil notwendige Zuordnungsdaten bereits gelöscht wurden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die geplante Regelung als möglichen „Gamechanger“ für die Strafverfolgung. Dass bei einem Großteil der Online-Straftaten die Täter ihre IP-Adresse mittels VPN* geändert haben, davon hat Frau Hubig offenkundig noch nichts gehört.

Insbesondere bei der Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern, Cyberbetrug, Hackerangriffen oder extremistischen Straftaten seien IP-Adressen häufig der entscheidende Ansatzpunkt. Ermittler........

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