Illegale IPTV-Nutzung: Polizei wirft Streamern jetzt Geldwäsche vor

Illegale IPTV-Nutzung: Polizei wirft Streamern jetzt Geldwäsche vor

Die Staatsanwaltschaft in Köln wirft Nutzern illegaler IPTV-Dienste im Rahmen der Strafverfolgung Geldwäsche vor, heißt es. Stimmt das?

Kripo Köln verschickt neuartige Vorladungen

Eine Zahlung mit sauberen Euros ist noch lange keine Geldwäsche

Nach IPTV-Nutzung: Wird der Tatvorwurf überhaupt noch eine Rolle spielen?

Warum diese Hetzkampagne gegen illegale IPTV-Nutzer?

Wie BILD hinter ihrer Paywall berichtet, nutzen manche Strafermittlungsbehörden mittlerweile neuartige Methoden. Sie werfen den reinen Kunden von rechtswidrigen IPTV-Diensten vor, sich wegen Geldwäsche schuldig gemacht zu haben. Angeblich habe die Kripo Köln deswegen Vorladungen verschickt.

Kripo Köln verschickt neuartige Vorladungen

Die Berichterstattung lässt erahnen, dass der Redaktion tatsächlich eine polizeiliche Vorladung oder etwas Vergleichbares vorliegt. Angeblich geht es um die Strafverfolgung von bis zu 1.000 Personen wegen der rechtswidrigen IPTV-Nutzung. Die Staatsanwaltschaften erheben dabei offenkundig ganz unterschiedliche Tatvorwürfe. Das rangiert von Urheberrechtsdelikten, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) bis hin bei manchen Verfahren zum Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB).

Die Staatsanwaltschaft Köln agiert dabei sehr ambitioniert, um es mal positiv auszudrücken. Geldwäsche eröffnet den Behörden als Tatvorwurf zumindest teilweise andere Ermittlungsansätze. Der Tatbestand gilt juristisch betrachtet als nicht ganz so eindeutig definiert. Offenkundig will man vermeiden, dass die Verdächtigen nur aufgrund von urheberrechtlichen Delikten bestraft werden. Allerdings ist strittig, ob man mit dem Tatvorwurf Geldwäsche wirklich vor Gericht durchkommen würde.

Eine Zahlung mit sauberen Euros ist noch lange keine Geldwäsche

Zwar haben viele Kunden nachweislich per PayPal, Revolut und Banküberweisung bezahlt, wobei die Konten auch der Empfänger, die Höhe der Beträge und die Zeitpunkte bekannt sind. Doch das alleine macht das Ganze noch lange zu keiner Geldwäsche. Strafbar wird der Geldtransfer erst wenn man euch beweisen kann, dass ihr die illegalen Werke oder Live-Streams tatsächlich konsumiert habt.

IPTV-Nutzung hin oder her – das geht nur aufgrund der Auswertung von beschlagnahmten Computern oder maximal drei Monate alter IP-Adressen, sofern die Zuschauer kein VPN* genutzt haben. Witzig ist auch, dass die BILD bei ihrem Artikel die Vorladungen mit den Fällen in einen (konstruiert........

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