Movie2k Bitcoin-Deal: Milliarden-Poker statt Haftstrafe? Kritik wächst |
Movie2k Bitcoin-Deal: Milliarden-Poker statt Haftstrafe? Kritik wächst
Movie2k-Prozess in Leipzig: Gericht erwägt Deal mit Bewährung gegen Herausgabe von Bitcoin im Milliardenwert.
Bewährung gegen Milliarden?
Gerichtsvorschlag: Geständnis und Wallet-Zugang gegen Strafrabatt
Movie2k Bitcoin-Deal: Sachsen könnte über 6 Milliarden Euro sichern
Juristischer Knackpunkt: Verjährung und Vermögenseinziehung
Kritik: „Ökonomisch getrieben“ statt rechtsstaatlich sauber?
Rückblick: Vom Streaming-Portal zum Krypto-Goldschatz
Im Movie2k-Prozess steht ein Bitcoin-Deal im Raum, der die Grenzen zwischen Strafrecht und Milliarden-Ökonomie verschwimmen lässt. Während dem Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe winkt, könnte sich der Staat Zugriff auf ein Krypto-Vermögen in Milliardenhöhe verschaffen. Der Vorwurf lautet, dass hier nicht nur Recht gesprochen wird, sondern auch gerechnet wird.
Bewährung gegen Milliarden?
Im Movie2k-Verfahren entwickelt sich ein mögliches Bitcoin-Arrangement zum zentralen Dreh- und Angelpunkt eines der spektakulärsten Strafverfahren Deutschlands. Vor dem Landgericht Leipzig steht ein mögliches Krypto-Vermögen von über sechs Milliarden Euro zur Debatte und die Frage, welchen Preis ein Geständnis haben darf.
Der Fall ist damit zu einem juristischen und finanziellen Ausnahmefall geworden. Viele der ursprünglichen Vorwürfe rund um das illegale Streaming-Portal sind mittlerweile verjährt. Im Zentrum stehen daher vor allem noch Geldwäsche- und Steuerdelikte sowie ein gigantisches digitales Krypto-Vermögen. Bereits zuvor hatten wir über die Hintergründe des Movie2k-Falls und das Bitcoin-Vermögen berichtet.
Dabei machte die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Leipzig deutlich, dass sie grundsätzlich an einer Verständigung interessiert ist. Der Vorsitzende Richter Karsten Nickel brachte nun am fünften Verhandlungstag eine sogenannte Verständigung ins Spiel, die für beide Seiten weitreichende Konsequenzen hätte.
Gerichtsvorschlag: Geständnis und Wallet-Zugang gegen Strafrabatt
Konkret geht es um eine klassische Verständigung nach § 257c StPO. Wie der MDR berichtet, soll der Hauptangeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen und im Zuge des Deals auch die Zugangsdaten zu weiteren Bitcoin-Beständen herausgeben. Im Gegenzug stellt das Gericht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und anderthalb Jahren in Aussicht, ausgesetzt zur Bewährung.
Das Angebot bildet dabei einen Kontrast zu früheren Erwartungen. Zeitweise standen für den Beschuldigten bis zu 13 Jahren Freiheitsstrafe im Raum. Auch für den Mitangeklagten zeichnet sich mit einem vorgeschlagenen Strafmaß von acht bis zwölf Monaten auf........