BREIN jagt Vinyl-Piraten: Händler bot trotz BREIN-Sanktionen weiter Bootlegs an |
BREIN jagt Vinyl-Piraten: Händler bot trotz BREIN-Sanktionen weiter Bootlegs an
BREIN verschärft den Kampf gegen Vinyl-Piraten. Trotz früherer Maßnahmen soll ein Händler weiterhin Bootlegs verkauft haben.
BREIN jagt Vinyl-Piraten: Bootleg-Händler ins Visier
BREIN setzt auf Testkäufe und Plattform-Überwachung
BREIN verschiebt den Fokus
Vinyl-Boom bringt Bootleg-Markt zurück
BREIN jagt Vinyl-Piraten und geht damit erneut gegen einen mutmaßlichen Bootleg-Händler vor. Diesmal traf es offenbar einen Wiederholungstäter. Trotz früherer Sanktionen soll ein Händler weiter illegale Bootlegs verkauft haben. Der Fall zeigt, wie beharrlich die niederländische Anti-Piraterie-Organisation die wachsende Vinyl-Piraterie im Blick behält.
BREIN jagt Vinyl-Piraten: Bootleg-Händler ins Visier
Die niederländische Anti-Piraterie-Organisation BREIN hat nach eigenen Angaben einen Händler mit illegalen Vinyl-Bootlegs erwischt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Hinweis aus dem Kreis der BREIN-Unterstützer. Laut der Stiftung handelt es sich um einen Wiederholungstäter („recidiverende bootlegverkoper“), gegen den bereits zuvor Maßnahmen eingeleitet worden waren.
Der Verkäufer soll erneut gefälschte und nicht autorisierte Schallplatten angeboten haben. BREIN spricht dabei von „counterfeits“ und „bootlegs“, darunter angeblich auch Veröffentlichungen einer bekannten niederländischen Band. Welche Band konkret betroffen ist, erwähnt die Organisation allerdings nicht.
BREIN setzt auf Testkäufe und Plattform-Überwachung
Laut BREIN war der Händler kein Unbekannter. Bereits vor einigen Jahren war der Mann bei einer Kontrolle auf einer Schallplattenbörse in Utrecht aufgefallen. Damals beschlagnahmten die Ermittler 59 mutmaßlich illegale Kopien. Anschließend musste der Verkäufer eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel unterzeichnen, eine sogenannte Anti-Piraterie-Erklärung. Darin verpflichtete er sich, künftig keine urheberrechtswidrigen Tonträger mehr zu vertreiben. Für jeden weiteren Verstoß drohte laut BREIN eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro Medium.
Offenbar hielt sich der Händler jedoch nicht dauerhaft an die Vereinbarung. Nach Angaben der Anti-Piraterie-Organisation verlagerte er seine Aktivitäten später zunehmend ins Internet. Zwar bot seine Website keine direkte Bestellfunktion an, dennoch soll er die angebotenen Bootlegs und Fälschungen weiterhin über soziale Netzwerke vertrieben haben.
Um belastbare Beweise zu sichern, führte BREIN........