Häftling aus Freiburg ändert Geschlechtseintrag und stellt Justiz vor Herausforderung
Nach längerem verwaltungsrechtlichen Vorlauf hat nun ein erster männlicher Häftling in Baden-Württemberg beim örtlichen Standesamt seinen Geschlechtseintrag von Mann auf Frau ändern lassen. Dabei handelt es sich um einen Insassen der sogenannten Sicherheitsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Die Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags gibt das neue Selbstbestimmungsgesetz, das von der damaligen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP im April 2024 beschlossen wurde. Der Häftling gilt nun als Frau. Während für die Änderung des Geschlechtseintrags bisher zwei Gutachten von Sachverständigen vorgelegt werden mussten, reicht seit dem 1. November 2024 eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die neue Koalition von CDU und SPD hat eine Evaluation des........
