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Neue Grundsicherung: Diese strengen Konsequenzen drohen Empfängern, die als „nicht erreichbar“ gelten

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09.07.2026

Zum 1. Juli 2026 ist mit der Reform des Bürgergelds die neue Grundsicherung in Kraft getreten. Mit im Gepäck: verschärfte Regeln, die schnell zu Konsequenzen führen. Mit dem im März 2026 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde klar: Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen werden ab jetzt konsequent sanktioniert. Vor allem im Visier: Leistungsberechtigte, die Termine im Jobcenter versäumen. Die Erreichbarkeit beziehungsweise Nicht-Erreichbarkeit ist dabei von zentraler Bedeutung.

Neue Grundsicherung: Was passiert bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen?

Laut der Bundesregierung gilt bei der neuen Grundsicherung das Prinzip Fordern und Fördern. Zwischen Jobcenter und Empfängern wird ein Kooperationsplan geschlossen und soll als „roter Faden“ den Weg zum Job ebnen, indem er individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthält. Wer im Kooperationsplan festgehaltenen Vereinbarungen nicht nachkommt, kann durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich zur Mitwirkung aufgefordert werden. In der Folge muss man mit geminderten Geldleistungen rechnen.

Die Bundesregierung informiert, dass bei Pflichtverletzungen – das heißt, jemand bricht eine Fördermaßnahme ab oder bewirbt sich nicht – der Regelbedarf um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt werden........

© Südkurier