Ex-Pfarrer missbraucht Jugendliche sexuell: Alle wichtigen Informationen im Fall Todtmoos-Bernau

Ein schwerer Missbrauchsfall rund um die ehemalige Seelsorgeeinheit Todtmoos-Bernau sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit. Pater M., der von 1996 bis 2008 in den beiden Schwarzwald-Gemeinden tätig war, steht in München vor Gericht. Er gesteht und wird nach zwei Prozesstagen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Urteil des Landgerichts München I: Pater M. muss wegen schweren Missbrauchs ins Gefängnis

Das Landgericht München I verurteilte am 1. April einen 58-jährigen ehemaligen Seelsorger zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Geistliche sich des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in zwei Fällen sowie des Besitzes jugendpornografischer Inhalte schuldig gemacht hat. In fünf weiteren Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen. Grund dafür war eine Änderung der Rechtslage: Nach damaligem Strafrecht waren bestimmte Handlungen, die heute strafbar sind, noch nicht eindeutig erfasst. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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Die Taten: Alkohol, Oktoberfest und gezielte Übergriffe auf Minderjährige

Im Zentrum des Falls stehen Vorfälle aus dem Jahr 2005. Der damalige Pfarrer soll zwei minderjährige Jugendliche aus dem Schwarzwald zum Oktoberfest nach München eingeladen haben. Reise, Unterkunft und Verpflegung übernahm er vollständig. Auf dem Fest gab er den Jugendlichen so viel Alkohol, dass sie ihren Willen nicht mehr frei äußern konnten. In diesem Zustand kam es im Hotelzimmer zu schweren sexuellen Übergriffen. Laut Anklage verlor eines der Opfer sogar zeitweise das Bewusstsein. Bereits zuvor soll es im Pfarrhaus zu ähnlichen Situationen gekommen sein. Der Geistliche hatte dort gezielt Räume eingerichtet, um Jugendliche mit Alkohol zu versorgen und ihnen näherzukommen. Diese Vorgehensweise räumte der Angeklagte vor Gericht ein.

Warum der Mann nicht für alle Taten verurteilt wurde

Ein zentraler Punkt im Prozess war die rechtliche Bewertung älterer Vorfälle. Das Gericht stellte klar, dass bestimmte Übergriffe nach damaligem Recht nicht strafbar gewesen seien. Erst seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt in Deutschland konsequent das Prinzip „Nein heißt Nein“. Zuvor war eine Strafbarkeit häufig an nachweisbaren Widerstand geknüpft. Das Gericht betonte jedoch ausdrücklich, dass das Verhalten des Pfarrers schon damals moralisch in keiner Weise akzeptabel gewesen sei und nach heutiger Gesetzeslage klar strafbar wäre.

Welche Auswirkungen das Geständnis des Pfarrers hat

Der Angeklagte legte zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht wertete dies strafmildernd, insbesondere weil er die Verantwortung übernahm und den Opfern keine Mitschuld zuschrieb. Nach Einschätzung des Gerichts könne ein solches Geständnis für Betroffene eine wichtige Rolle spielen, da es Zweifel an den geschilderten Taten ausräumt und zur Verarbeitung beitragen kann.

Reaktionen der Erzdiözese Freiburg: Scham, Verantwortung und Aufarbeitung

Die Erzdiözese Freiburg reagierte mit einer deutlichen Stellungnahme. Sie betonte den Respekt gegenüber den Betroffenen und würdigte den Mut eines Opfers, das sich 2023 erstmals gemeldet hatte. Gleichzeitig räumte die Kirche eine Mitverantwortung ein. Dass die Taten über Jahre unentdeckt bleiben konnten, erfülle die Verantwortlichen mit Scham. Man müsse sich kritisch fragen, ob Warnsignale übersehen wurden. Die Diözese unterstreicht die Bedeutung von Prävention, Interventionsstrukturen und einer aktiven Aufarbeitungskultur. Betroffene werden ausdrücklich ermutigt, sich zu melden.

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Welche Rolle spielt der Paulinerorden und welche kirchenrechtlichen Konsequenzen folgen?

Der Paulinerorden reagierte nach eigenen Angaben umgehend, nachdem die Vorwürfe 2023 bekannt wurden. Der beschuldigte Priester wurde sofort von allen seelsorgerischen Aufgaben entbunden und versetzt, um Kontakt zu Minderjährigen auszuschließen. Parallel zum staatlichen Verfahren wurde ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Zuständig ist das Glaubensdikasterium im Vatikan, das über schwerwiegende kirchliche Vergehen entscheidet. Eine endgültige kirchenrechtliche Bewertung steht noch aus und wird maßgeblich für die Zukunft des Priesters im Orden sein.

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Schock und Diskussion in den Gemeinden Todtmoos und Bernau

In den Gemeinden Todtmoos und Bernau sitzt der Schock tief. Viele Menschen erfuhren erst durch den Prozess von den Vorwürfen. Ehemalige Weggefährten beschreiben den Pfarrer übereinstimmend als freundlich, engagiert und besonders aktiv in der Jugendarbeit. Gerade diese Nähe zu Jugendlichen wird im Nachhinein kritisch betrachtet, habe aber damals keinen gewundert. Geahnt habe niemand etwas.

Die Reaktionen in der Bevölkerung sind vielfältig: Einige denken über einen Kirchenaustritt nach. Andere trennen zwischen individuellem Fehlverhalten und ihrem Glauben. Auch die Forderung nach umfassender Aufarbeitung wird immer wieder laut. Einigkeit besteht jedoch darin, dass das Thema offen diskutiert werden muss.

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Sexualisierte Gewalt und Missbrauch: Hier wird Betroffenen geholfen

In der Erzdiözese Freiburg stehen Betroffenen externe Stellen zur Verfügung, an die sie sich vertraulich wenden können. Diese begleiten Betroffene bei der Aufarbeitung des Erlebten, möglichen Strafanzeigen und Anträgen auf Anerkennung erlittenen Leids. Ein sensibler Umgang steht dabei im Mittelpunkt, um Retraumatisierungen zu vermeiden.

Weiter Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt die Polizei, die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen sowie auf dem Internetportal „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“  das bundesweite Hilfe-Telefon unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr – kostenfrei und anonym. Außerdem gibt es für Frauen und Mädchen die Anlaufstelle Frauenberatungsstelle COURAGE, die unter der Nummer 07741/8082277 oder per E-Mail an beratung@frauenhaus-wt.de erreichbar ist.

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