Höhere Zulagen und niedrigere Kosten: Union und SPD einigen sich auf die Reform der Riester-Rente |
Union und SPD haben ihre Pläne zur Reform der privaten Altersvorsorge in mehreren Punkten nachgebessert. So sollen in Zukunft nicht nur Arbeiter und Angestellte, sondern auch Selbstständige riestern können. Sie seien „besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen“, heißt es in einer von den Koalitionsfraktionen ausgehandelten Übereinkunft, die unserer Redaktion vorliegt. Außerdem soll die sogenannte Grundzulage über die bisher geplanten 30 Cent auf 50 Cent je eingezahltem Euro angehoben werden. Dies gelte bis zu einer Obergrenze von 360 Euro im Jahr. Für jeden weiteren gesparten Euro soll der Staat bis zu einem maximalen Sparbetrag von 1800 Euro im Jahr noch 25 Cent zuschießen. Der Kinderzuschuss von maximal 300 Euro pro Kind und Jahr soll nun bereits ab einer monatlichen Eigenleistung von 25 Euro fließen und nicht erst ab 100 Euro.
Koalition verspricht höhere Renditen
Damit sei es den Bundestagsfraktionen von Union und SPD gelungen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheidend im Sinne der Sparerinnen und Sparer weiterzuentwickeln, betonen die Autoren des Papiers. Eine private Altersvorsorge lohne sich nun bereits bei kleinen Sparbeiträgen und werde durch den Wegfall von teuren Garantieleistungen, die Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten im Standarddepot dazu führen, dass die Menschen im Alter eine spürbar höhere Rendite ihrer Beiträge erwarten könnten. Wie bereits berichtet, soll dieses betont einfach gehaltene Depot Sparern die Scheu vor den Aktienmärkten nehmen und den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern. Dabei sollen in Zukunft nicht nur Banken, Versicherungen oder Bausparkassen entsprechende Verträge und Vorsorgedepots anbieten, sondern auch „öffentliche Träger.“ Wer das sein könnte, lässt das Papier noch offen. Denkbar wären, zum Beispiel, die Deutsche Rentenversicherung oder die bundeseigene KfW-Bank.
Der Bundestag entscheidet noch im März
Die Kosten für ein Standarddepot sollen nach dem Willen von Union nur noch ein Prozent betragen dürfen und nicht mehr, wie im Gesetzentwurf bisher vorgesehen, 1,5 Prozent. Dieses Depot kann Aktien, Anleihen oder ETFs enthalten, das sind Fonds, die nicht aktiv gemanagt werden, sondern sich an einem bestimmten Index orientieren, etwa dem Dax oder dem Dow Jones. Konkret können zwei Fonds bespart werden, die der Anbieter festlegt: einer mit einem eher vorsichtigen Profil, und ein zweiter, der höhere Risiken eingeht. Beschlossen werden soll die Reform noch im März, in Kraft treten würde sie dann Anfang kommenden Jahres.
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