Altes Haus im Ortskern von Jestetten muss weichen
Bereits im Februar beschäftigte sich der Gemeinderat Jestetten mit zwei Bauvorhaben in der Gemeinde. Beide lagen dem Gemeinderat bereits 2025 vor, so Bürgermeister Dominic Böhler. Bauamtsleiter Gordon Kunze erörterte die Vorhaben genauer.
Anträge bereits im vergangenen Jahr
Das erste Bauvorhaben hatte bereits im November eine Zusage des Gemeinderats erhalten, sofern alle gültigen Bausatzungen, besonders die Dachgauben Satzung, berücksichtigt seien. Auch ein erster Fluchtweg konnte realisiert werden. Eine frühere Teilunterkellerung ist in der aktuellen Planung nicht vorhanden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
Das zweite Bauvorhaben, im Flachshofweg 10, wurde ebenso 2025 vorgetragen. Es liegt im Außenbereich der Gemeinde. Die erste Planung befand sich zu nah an der Waldgrenze. Also plante der Eigentümer um. Der Funktionszusammenhang ist weiterhin gewährleistet. Es handelt sich um die Errichtung eines Heu- und Strohlagers.
Vorhaben erfüllt vorgegebene Kriterien
Der Vorgang wurde lange im Landratsamt, dem Kreisforstamt, dem Umweltamt diskutiert und letztlich positiv entschieden. Ein Ausgleichskonzept wurde vorgelegt, das mittels einer hochwertigen Pflanzung umgesetzt wird.
Alles bezüglich des Naturschutzes wurde geklärt. Das Bauvorhaben stellt technisch einen Neubau dar: eine Scheune, ohne Heizung, ohne Photovoltaikanlage. Das bereits vorgelegte Entwässerungskonzept wird erst nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Gemeinderat geprüft. Auch hier erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.
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