Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Ein Wolf im Nordschwarzwald darf trotz Abschussgenehmigung vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage von Naturschützern gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren vorläufig statt. Hintergrund ist nach Angaben des Gerichts, dass in der Nacht auf kommenden Dienstag (3. Februar) bereits erste Versuche unternommen werden sollten,........

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