Kritik an neuer Grundsicherung: Krankgeschriebene Bürgergeld-Empfänger unter „Generalverdacht“?

Eine Krankmeldung, ein verpasster Termin und ein Brief vom Jobcenter – für Sozialhilfeempfänger könnte eine Krankheit künftig weitreichende Folgen haben. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Mit den Änderungen, die zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten, soll das System „gerechter und zukunftsfester“ werden, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde, sorgt jedoch für Aufruhr, denn die Umgestaltung hat unter anderem nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Auswirkungen für erkrankte Leistungsempfänger. Mit der Gesetzesänderung rückt weniger die Krankschreibung selbst in den Fokus als vielmehr der behördliche Umgang mit ihr. Die neue Regel im Gesetzesbeschluss betont die Frage, wann bei Krankheit eine ärztliche Mitteilung als ausreichend gilt – und wann sie Zweifel auslösen kann.

Die Perspektive der medizinischen Einschätzung wird so sozialrechtlich kontrolliert: Schützt das System künftig stärker vor Missbrauch oder stehen krankgeschriebene Bürgergeld-Empfänger womöglich unter „Generalverdacht“?

Bürgergeld vs. Grundsicherung für Arbeitsuchende: Welche Regelungen zur Krankmeldung gibt es?

Derzeit können Zweifel an einem Attest bestehen, wenn Bürgergeld-Bezieher wiederholt Krankschreibungen vorlegen, um Termine zu versäumen. Konkret heißt es in § 56, Abs. 2 SGB II: „Trotz der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können aber im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen.“

Mögliche Parallelen könnten dabei zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern gezogen werden. Demnach können Zweifel nach § 275 Abs. 1a SGB V angemeldet werden, wenn:

eine Person auffallend häufig oder nur kurzzeitig arbeitsunfähig ist.

wenn die Krankschreibung regelmäßig an Wochenanfang oder -ende beginnt oder endet.

sie von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt wird, die durch eine gehäufte Ausstellung von Attesten bereits aufgefallen sind.

Mit der Umgestaltung zur Grundsicherung werden Situationen für mögliche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von Leistungsempfängern konkretisiert. Wie Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, wird es im geänderten Gesetzestext heißen: „Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Leistungsberechtigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen nach § 59 oder von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegen.“ Der Gesetzgeber stärkt damit die Handlungsmöglichkeiten der Behörden bei Zweifeln – ob berechtigt oder nicht.

Kritik an der neuen Grundsicherungsregel bei Krankschreibungen: „Generalverdacht gegen Bürgergeldbeziehende“

Der Sozialrechtsexperte Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles spricht von einem „gesetzlich normierten Generalverdacht gegen Bürgergeldbeziehende“. Die Regelung setze nicht mehr auf den Einzelfall, sondern etabliere Misstrauen als Ausgangspunkt staatlichen Handelns, wie Thomé kritisiert.

Grundsätzlich müsse der Staat begründen, wenn er Zweifel hegt oder Maßnahmen ergreift. Genau dieses Prinzip werde durch die Neuregelung unterlaufen. Leistungsbezieher würden unter einen „strukturellen Generalverdacht“ geraten und müssten sich künftig stärker rechtfertigen, selbst bei vorgelegtem Attest, so seine Einschätzung.

Auch im parlamentarischen Verfahren waren verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden, wie aus Angaben des Deutschen Bundestags hervorgeht. So sprach Grünen-Politiker Timon Dzienus von einem „Grundmisstrauen in die eigene Bevölkerung“. Die Kritik der Diakonie Deutschland schlägt in die gleiche Kerbe. Der Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betonte: „Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt.“

Warum verschärft die Regierung die Regeln für erkrankte Bürgergeld-Empfänger?

Die Bertelsmann Stiftung berichtet, dass im Jahr 2025 45 Prozent aller Bürgergeldempfänger angaben, psychisch oder chronisch krank gewesen zu sein. Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger hätte mitunter deshalb im November 2025 nicht nach einem Job suchen können. Auch der Bundestag greift diesen Punkt in der Beschlussempfehlung und dem Bericht vom 4. März 2026 auf und gibt an, dem Ansatz „Arbeit statt Leistungsbezug finanzieren“ folgen zu wollen, um dem Jobcenter „mehr Planungssicherheit für die Finanzierung der Beschäftigungsförderung“ zu geben.

Die Tagesschau weist derweil darauf hin, dass bei den geplanten Änderungen der Grundsicherungsreform auch bestimmte Schutzmechanismen vorgesehen sind. Menschen mit besonderen Härten, etwa psychisch Erkrankte, sollen demnach vor Sanktionen durch Terminversäumnisse geschützt sein. Bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen können Jobcenter zudem Untersuchungen anordnen.

Nach Tagesschau-Angaben sollen mit der Gesetzesänderung klare, durchsetzbare Regeln stärker in den Mittelpunkt rücken. Sanktionen könnten künftig konsequenter greifen, etwa bei Pflichtverletzungen oder versäumten Terminen. Inwieweit die neue Regelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen „gerechter und zukunftsfester“ sein wird oder ob Empfänger bei einer Krankschreibung künftig womöglich doch unter „Generalverdacht“ stehen werden, werden die nächsten Monate zeigen.

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