Gemeinde will Gewerbegebiet Böttlin erweitern
Die bereits sechste Erweiterung des Bebauungsplans Böttlin hat der Frickinger Gemeinderat mit einem einstimmigen Aufstellungsbeschluss angestoßen. Jetzt sollen die Planunterlagen vier Wochen lang im Rathaus und auf der Internetseite der Gemeinde für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Gebiet misst rund 7000 Quadratmeter
Weil das Plangebiet im Rahmen der zehnten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Salem herausgenommen wurde, ist eine FNP-Änderung erforderlich. Sie soll parallel abgewickelt werden. „Es geht einfach darum, weitere Gewerbeflächen auszuweisen“, begründete Stadtplaner Helmut Hornstein in jüngster Ratssitzung die Planungen. Wie er weiter ausführte, geht es um eine rund 7000 Quadratmeter messende Fläche am südwestlichen Ortsrand Frickingens. Sie befindet sich zwischen dem Sportzentrum am Aubach und der Straße am Auacker, wird von einer Hochspannungsleitung gequert und unterliegt daher Restriktionen vonseiten der Netze BW bezüglich der Bebauungshöhe. Die Grundflächenzahl von 0,80 bewegt sich gemäß Bebauungsplan an der Obergrenze, um der Einschränkung durch die Stromleitung Rechnung zu tragen.
Es gibt bereits Interessenten
Der gesamte Bereich wird laut Hornstein ausschließlich als Fläche für Gewerbe ausgeschrieben. Lediglich Wohnungen für Betriebsinhaber sowie Bereitschafts- oder Aufsichtspersonen seien erlaubt. Der Gemeinde liegen Hornstein zufolge Ansiedlungswünsche von mehreren Betrieben vor. „Gewerbeflächen bedarfsorientiert anzulegen, wie Frickingen es praktiziert, ist eine sinnvolle Vorgehensweise“, so Hornstein. Bei der großen Gesamtfläche werde es Eingriffe geben in die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild und Flora/Fauna. Im weiteren Verfahren müssten entsprechende Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle gefunden werden. Weil die Bebauungsplan-Vorlage glänzende Fassadenflächen verbietet, fragte Gottfried Grundler nach Solaranlagen. Regenerative Energien hätten Vorrang vor Bauvorschriften, antwortete der Planer Hornstein.
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