Neue Grundsicherung: Empfänger sollen künftig Vertrag unterschreiben – Kommunen befürchten Klagewelle |
Die geplante Bürgergeld-Reform hin zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ war schon im Koalitionsvertrag eines der wichtigsten Anliegen der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Maßnahmen wie härtere Sanktionen und die schnellere Streichung von Leistungen bei wiederholter Weigerung, verschärfte Vermögensprüfungen und eine eingeschränkte Übernahme der Wohnkosten sind Teil der geplanten Neuerungen, wie aus einem ersten Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.
Zudem sollen Empfänger der Grundsicherung künftig einen Vertrag mit dem Jobcenter unterschreiben, der die Bedingungen für den Bezug der staatlichen Unterstützung regelt, wie der MDR berichtete. Diese Maßnahme stößt jedoch bei vielen Kommunen auf erhebliche Bedenken. Sie befürchten eine Klagewelle, da sie die rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen als schwer handhabbar erachten.
Die geplante „Kooperationsvereinbarung“, als Art Vertrag zwischen Leistungsbeziehern und Jobcenter, soll Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger verbindlicher als bisher regeln, berichtete die Bild-Zeitung. So kann dem Empfänger etwa nach einem versäumten Termin beim Jobcenter zunächst ein neuer Termin eingestellt werden, bei einem weiteren Verstoß drohen dann Leistungskürzungen bis zu 30 Prozent. Gegen diese Anordnungen könnten die Empfänger jedoch Einspruch einlegen – und aufgrund des Vertrags früher und häufiger klagen als vorher, so die Bild.
Insbesondere die Kommunen und Landkreise haben große Bedenken geäußert. Wie der MDR berichtete, befürchten viele Verwaltungen, dass die Einführung des neuen Vertrags zu einer enormen bürokratischen Belastung führen könnte. Der........