Ist die neue Grundsicherung gerechter als Bürgergeld? So kommen die strengeren Sanktionen an

Das Bürgergeld steht nach über drei Jahren kurz vor dem Aus. Ab dem 1. Juli 2026 soll stattdessen die Grundsicherung für Arbeitsuchende und mit ihr das „Grundsicherungsgeld“ schrittweise in Kraft treten. Das hat der Bundestag Anfang März 2026 beschlossen.

Neben dem neuen Namen kommen auf die knapp 5,5 Millionen Leistungsbezieher weitere Änderungen zu. Neben einem Wegfall der Karenzzeit beim Schonvermögen und einer gedeckelten Übernahme der Mietkosten haben vor allem die geplanten härteren Sanktionen für Empfänger der Sozialleistung in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung die Verschärfung der Sanktionen gutheißt, zeigen verschiedene Umfragen.

Neue Grundsicherung: Welche strengeren Sanktionen kommen auf Empfänger zu?

Insgesamt soll die neue Grundsicherung die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken, informiert der WDR. Wer sich nicht an die Pflichten hält, muss mit Sanktionen rechnen. Im Rahmen der Bürgergeld-Reform werden laut dem Bundestag zahlreiche Regeln des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend geändert. Die Bundesregierung nennt in einem Überblick der konkreten Änderungen in Bezug auf strengere Sanktionen die folgenden Punkte:

Pflichtverletzung: Unter anderem müssen Empfänger des Grundsicherungsgeldes zukünftig mit einer stärkeren Kürzung rechnen als bislang, wenn sie eine Fördermaßnahme abbrechen oder sich nicht bewerben. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst keine Konsequenzen befürchten. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Erscheint jemand dreimal hintereinander nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter, greift ein gestuftes Verfahren. Im schlimmsten Fall kann dadurch der Anspruch auf Leistungen vollständig entfallen, einschließlich der Kosten für die Unterkunft.

Arbeitsverweigerer-Regelung: Sie soll effizienter und praxisnaher gestaltet werden. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin höchstens für zwei Monate. Gleichzeitig soll die Regelung früher zur Anwendung kommen.

Jobcenter sollen wirksamere Instrumente erhalten, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.

Bisher reichen laut WDR die Sanktionen von einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent bis hin zur vollständigen Streichung, während Miet- und Heizkosten stets weiterhin übernommen werden. Dies wird sich also ändern. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen.

Während es im Rahmen der Bürgergeld-Reform aus vielen Oppositionsparteien, etwa SPD und Grünen, und von Sozialverbänden Kritik hagelte, scheint ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger den veränderten Regelungen positiv gegenüberzustehen. Das legen verschiedene Umfragen nahe.

Ist die neue Grundsicherung gerechter als Bürgergeld? So kommen die strengeren Sanktionen an

Eine aktuelle MDR-Umfrage von März 2026 mit über 22.000 Teilnehmenden zeigt: Viele Menschen finden es richtig, dass die neue Grundsicherung strengere Regeln für die Empfänger mit sich bringt.

79 Prozent der Befragten halten solche strengeren Sanktionen in der neuen Grundsicherung für richtig, um Menschen in Arbeit zu bringen.

Dass bei dreimaligem Meldeversäumnis beim Jobcenter alle Leistungen gestrichen werden können, halten 82 Prozent der Befragten für angemessen.

Trotz der breiten Zustimmung denken lediglich 41 Prozent der Teilnehmenden, dass die angedachten Regeln für mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat sorgen. 49 Prozent finden dagegen nicht, dass die geplante Grundsicherung für Gerechtigkeit sorgt. Die Zustimmung zu strengeren Sanktionen wird demzufolge nicht automatisch mit einem Gerechtigkeitsempfinden verknüpft, schlussfolgert der MDR.

Anmerkung: Bei der MDR-Umfrage wurden Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen befragt. Dass es bei Befragungen von Bürgern in ganz Deutschland in der Vergangenheit zu ähnlichen Ergebnissen kam, zeigten andere Umfragen zum Thema Sanktionen im Rahmen der geplanten Bürgergeld-Reform.

Umfragen: Wie denkt die Mehrheit der Bürger über härtere Sanktionen?

Aus einer Studie des Ifo-Instituts mit 5500 Befragten aus dem Oktober 2025 – als bereits Pläne der Bundesregierung über härtere Regelungen bekannt waren – ging hervor, dass eine Mehrheit der Deutschen schärfere Sanktionen für Bezieher von Bürgergeld, die ihren Pflichten nicht nachkommen, befürwortet. Die Befragten hielten Leistungskürzungen in Höhe von durchschnittlich 30 Prozent für sinnvoll. Das entspricht ungefähr den nun tatsächlich beschlossenen Sanktionen, etwa bei Pflichtverletzungen oder zweimaligem Meldeversäumnis.

Auch eine repräsentative Umfrage des Wahlforschungsinstituts infratest dimap unter 1342 Wahlberechtigten für den ARD-DeutschlandTrend zeigte im September 2025: 86 Prozent der Befragten fanden, dass die Maßnahme, härtere Bürgergeld-Sanktionen bei mehrfach abgelehnten Arbeitsangeboten oder grundlos versäumten Terminen einzuführen, „in die richtige Richtung“ gehe. Nur elf Prozent waren demnach der gegenteiligen Meinung.

Übrigens: Ob härtere Sanktionen am Ende mehr Menschen in Arbeit bringen, bezweifelte kürzlich der Grünen-Politiker Timon Dzienus. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2025 hatte gezeigt, dass Sanktionen zwar wichtig sein könnten, um bestimmte Leistungsberechtigte zu erreichen, diese aber zugleich oftmals negative Effekte haben würden – etwa Vertrauensverlust, Wohnungsverlust oder eine verstärkte psychische Belastung. Andere Studien legten nahe, dass „Sanktionen durchaus Steuerungswirkung“ haben und vor allem kurzfristig für eine bessere Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sorgen können.

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