GdB 100: Diese Vorteile kennen viele Leute nicht |
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine Person durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung im Alltag beeinträchtigt ist, informiert der Familienratgeber der Aktion Mensch. Er wird in Zehnerschritten angegeben: Der niedrigste Wert liegt bei 20, der höchste bei 100. Grundsätzlich gilt: Je höher der GdB, desto größer ist die Beeinträchtigung. Dabei werden einzelne Erkrankungen oder Behinderungen nicht einfach addiert, sondern in einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Ein GdB 100 ist demnach die höchstmögliche Stufe eines Grades der Behinderung.
Ausschlaggebend ist nicht nur die Diagnose selbst, sondern vor allem, wie sehr die betroffene Person dadurch in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Nach § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gilt eine Person mit einem GdB von 50 oder mehr als schwerbehindert. Mit einem GdB 100 gelten Personen also automatisch als schwerbehindert. Einige Nachteilsausgleiche gelten allerdings erst mit einem Schwerbehindertenausweis, in den gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen werden. Zu den möglichen Vorteilen für Betroffene mit einem GdB 100 gehören etwa steuerliche Erleichterungen, Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz und je nach Merkzeichen Vorteile, die die Mobilität erleichtern oder Kosten senken.
Grad der Behinderung 100: Welche finanziellen und steuerlichen Vorteile gibt es?
Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben im Alltag oft zusätzliche Ausgaben, die bei gesunden Personen nicht anfallen. Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe können dazu zum Beispiel Kosten für Medikamente, notwendige Betreuung oder ein erhöhter Wäschebedarf gehören. Um diese finanziellen Belastungen abzufedern, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen erhalten. Grundlage dafür ist § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG), der den Behinderten-Pauschbetrag regelt. Den können Personen schon ab einem GdB 20 erhalten – für Menschen mit einem GdB 100 ist er entsprechend höher.
Laut dem Paragrafen beträgt der Behinderten-Pauschbetrag für einen GdB 100 2840 Euro pro Jahr. Laut dem Pflegeportal pflege.de gibt es bei den Merkzeichen „H“ (Hilflos), „Bl“ (Blind) oder „TBl“ (Taubblind)........