Verwirrung um Bürgergeld-Änderung für Geflüchtete aus der Ukraine: Was gelten soll – und ab wann

Weitreichende Veränderungen beim Bürgergeld stellten eines der wichtigsten Versprechen dar, mit dem die schwarz-rote Koalition ins Rennen ging. Viele davon sollen im Zuge der Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Doch was ist mit einer Änderung, die Geflüchtete aus der Ukraine betreffen soll? Rund um das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz herrschte zuletzt Verwirrung. Wir haben nachgefragt, wie der Stand ist.

Was ist das Leistungsrechtsanpassungsgesetz?

Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz, dessen Umsetzung im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt wurde, soll eine Kehrtwende bei der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine darstellen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland flüchten, sollen nicht mehr für den Bezug der Grundsicherung berechtigt sein. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt. „Der sogenannte Rechtskreiswechsel sorgt dafür, dass auch die Geflüchteten aus der Ukraine erforderliche Leistungen aus........

© Südkurier