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Neue Grundsicherung: Eine Neuerung folgt erst 2027 – wer davon betroffen ist

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09.07.2026

Anfang des Jahres 2026 wurden die Weichen gestellt: Die Bürgergeldreform wurde erst durch den Bundestag und dann durch den Bundesrat beschlossen, am 1. Juli 2026 ging das Bürgergeld dann in die neue Grundsicherung über. Die Transformation bedeutet zahlreiche Neuerungen für die Empfängerinnen und Empfänger. Doch nicht alle neuen Regeln, die im Zuge des neuen Systems gelten sollen, sind bereits im Juli 2026 zu geltendem Recht geworden. Eine Neuerung soll erst 2027 umgesetzt werden.

Neue Grundsicherung: Welche Neuerung tritt erst 2027 in Kraft?

Als die Bürgergeldreform im März 2026 beschlossen wurde, war noch nicht klar, ob alle Regelungen bereits zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden können. Zum Stichtag zeigte sich allerdings, dass fast alle Neuerungen übernommen wurden, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unsere Anfrage bestätigte.

Es gibt nur eine Ausnahme: Eine Regelung, die bestimmte junge Menschen betrifft. „Die Änderungen für die umfassende Beratung und die Förderung schwer erreichbarer junger Menschen im SGB III sowie damit im Zusammenhang stehende Folgeänderungen im SGB VIII und SGB II. Nur diese Vorschriften treten zum 1. August 2027 in Kraft“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unserer Redaktion.

Das habe damit zu tun, dass die Regelungen zur umfassenden Beratung junger Menschen und zur Förderung schwer........

© Südkurier