Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gefordert: Lässt sich das überhaupt umsetzen?

„Wer Bürgergeld bekommt, kann auch Laub fegen“. Es ist nur eine von mehreren Aussagen zum Bürgergeld, mit denen Sven Schulze (CDU) im Interview mit der Bild für Aufsehen sorgte. Der neue Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt ist der Meinung, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld eine Gegenleistung erbringen sollten. Schulze brachte vor allem gemeinnützige Tätigkeiten ins Spiel, wie eben Laub fegen oder auch Schnee räumen.

Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Berechtigte ist keine komplett neue Idee, sie wurde in den letzten Jahren immer wieder aufgegriffen, unter anderem von Politikern der CDU/CSU, der FDP und der AfD. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wurden zuletzt sogar entsprechende Pilotprojekte gestartet. Doch ist die Umsetzung einer Arbeitspflicht für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld rechtlich überhaupt möglich?

Verstößt eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger gegen das Grundgesetz?

Schulze sieht keine rechtlichen Hürden bei der Einführung einer Arbeitspflicht für die Menschen, die Bürgergeld erhalten. „Die Gesetzgebung erlaubt das. Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung. Und ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, dass wir diese Debatte führen“, sagte er der Bild. Wenn man die Debatte führen möchte, muss man........

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