Fahrlässige Tötung: Verfahren gegen Hausarzt wird gegen Geldauflage eingestellt |
Mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro endete der Prozess gegen einen Hausarzt aus der Region, dem die Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen hatte. Der Mediziner soll im Sommer 2021 einen gerade aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten trotz dessen schlechten Zustands nicht ausreichend untersucht haben, in der Folge sei er an einer Sepsis und einer schweren Lungenentzündung verstorben. Zwar hatte der Arzt mehrere Hausbesuche bei dem 73-Jährigen gemacht, aber auf seine Wiedereinweisung ins Spital verzichtet. Wie Amtsrichter Jan Meents erläuterte, müsste für eine Verurteilung zweifelsfrei feststehen, dass der Patient überlebt hätte, wenn der Arzt anders gehandelt hätte. Daran hatte der Richter nach der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen aber Zweifel und verständigte sich mit Staatsanwalt und Verteidigung auf eine Verfahrenseinstellung.
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