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Schäfer muss sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu verantworten

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12.04.2026

Wegen diverser Vergehen gegen das Tierschutzgesetz hat sich vor dem Amtsgericht Sigmaringen ein 65-jähriger Mann zu verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, vor sechs Jahren in seiner Tätigkeit als Schäfer einen Teil seiner Tiere im erbärmlichen Zustand gehalten zu haben. Die Herde mit etwa 600 Schafen graste zu jener Zeit auf dem Truppenübungsplatz der Bundeswehrkaserne in Pfullendorf. Dessen Verstöße wurden über einen Strafbefehl geahndet, gegen den der Angeklagte Ende Oktober 2024 seinen Einspruch mit dem Ziel eines Freispruchs erhob. Der Mann gab seine neue Wohnadresse im Landkreis Esslingen an.

Oberveterinär inspizierte 2020 die Schafherde

In Vertretung der Staatsanwaltschaft listete Rechtsreferendarin Waizenhöfer zahlreiche Vorfälle auf, die bei einer Inspektion der Herde durch einen Oberveterinär im Oktober 2020 eingeleitet wurden. Einige Tiere zeigten ein Krankheitsbild auf, waren hochgradig abgemagert oder lahm, hatten Durchfall, offenbarten frische Wunden, eines wies eine blutige Scherwunde auf. Vier Schafe waren bereits verendet. So legte die Staatsanwaltschaft ihm zur Last, mindestens 15 Wirbeltieren Schmerzen zugefügt zu haben - ein Straftatbestand, der gemäß dem Tierschutzgesetz zu ahnden ist. Gut informierte Kreise wissen zudem, dass gegen ihn ein Vollstreckungsbefehl wegen nicht bezahlter Tierarztrechnungen besteht.

Verteidiger bringt Zehn-Prozent-Toleranz-Regelung vor

Vor Gericht erklärte Verteidiger Steffen Hammer, dass sein Mandant nur über ihn Angaben machen werde. Die Behauptung, dass sich der Angeklagte einer quälerischen Tiermisshandlung schuldig gemacht habe, sei als unvollständige und undifferenzierte Behauptung zu betrachten. Hierbei würde die Größenordnung von 1000 Tieren nicht berücksichtigt. Laut BCS, das für Body Condition Scoring steht und die Beurteilung des Ernährungszustandes bei Tieren beinhaltet, gelte hierfür eine Zehn-Prozent-Toleranz-Regelung. Die bemängelten Umstände seien deshalb kritisch zu würdigen. „Es wurde kein Tierarzt hinzugezogen, um den Zustand der Herde sachgerecht beurteilen zu können“, sagte Hammer und behauptete, „hier wird ein richtig großes Fass aufgemacht!“ Besonders mokierte sich der Anwalt über unkonkrete Begrifflichkeiten wie mager oder hochgradig abgemagert. Bei Euterentzündungen habe sein Mandant die Tiere lila markiert, „er hat also vorher etwas gemacht“, so der Anwalt. In Bezug auf verendete Tiere gäbe es eine gerichtliche Entscheidung, dass sein Mandat dafür nicht verantwortlich sei. Einmal pro Jahr seien bei ihm professionelle Kräfte zur Überprüfung der Tiere tätig. Gegen das wischenzeitlich verfügte Tierhalteverbot wolle der 65-Jährige angehen.

Pferch war abgegrast und verkotet

Die These des Verteidigers, dass bei der Kontrolle über ein aufgestelltes Scheinwerferlicht die Tiere zusätzlich in Stress gesetzt wurden, was die Durchfälle erklären würde, verneinte später eine 39-jährige Amtstierärztin, die bei beiden Kontrollen der Schafherde auf dem Standortübungsplatz der Pfullendorfer Kaserne im August 2022 zugegen war. Dezidiert forderte Richterin Katharina Heinzelmann von ihr die Stellungnahme zu Fällen jener Schafe auf, die von ihr im schlechten Allgemeinzustand beschrieben wurden. Sie sagte, auch der Pferch sei abgegrast und verkotet vorgefunden worden. Die Tiere hätten nur einen eingeschränkten Zugang zur Wasseraufnahme bekommen. Auch wenn die Ärztin nicht jeden einzelnen Fall zuordnen konnte, legte sie doch umfangreiches Bildmaterial zu geschädigten Schafen vor. Ihr Fazit auf richterlichen Wunsch: Die Grundversorgung durch die Tiere sei eingeschränkt gewesen, die Möglichkeit zur Wasseraufnahme begrenzt, was für den schlechten Ernährungszustand spräche. Aus ihrer Sicht war es sinnvoll, eine Strafanzeige zu stellen. Zum zweiten Kontrolltermin wenige Tage später überreichte die Richterin den Prozessbeteiligten eine Lichtbildmappe zu untersuchten Tieren. Als einzig positives Merkmal stellte die Fachärztin fest, dass sich nunmehr Wasser im Pferch befunden habe, gleichwohl unzureichend ohne Witterungsschutz umgesetzt - ein Teil der Herde hätte sich anderweitige Schattenplätze gesucht. Durch den beträchtlichen zeitlichen Verzug im Verfahren unterbrach die Richterin die Sitzung, die beiden noch zu vernehmenden Zeugen werden für den Fortsetzungstermin am 23. April, um 9 Uhr, neu einbestellt.

Gesetzlich verankert ist, dass die Person, die ein Tier betreut, dieses in seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen hat. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung dürfe nicht so einschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Person müsse über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

Jürgen Witt Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

88630 Pfullendorf Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis

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