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Pfullendorfer kassiert 9000 Euro Corona-Hilfe für nie eröffnetes Restaurant und steht vor Gericht

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14.03.2026

Im Amtsgericht Sigmaringen hat ein wegen Subventionsbetrug angeklagter Mann seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro nach zweistündiger Verhandlung zurückgezogen. Dies auf Anraten von Staatsanwalt Frederick Tegel, der dem in Pfullendorf lebenden 64-Jährigen bei dessen Beschwerde keinerlei Erfolg in Aussicht stellte. Dieser hatte 2020 geplant, ein Grill-Restaurant in Ostrach zu etablieren. Doch bevor es zur Betriebseröffnung kam, hatte sich der Mann aus der Corona-Soforthilfe bedient und dabei wahrheitswidrige Angaben gemacht: Er machte von ihm zu zahlendes Mitarbeitergehalt, seine Mietkosten und den voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Einbruch geltend.

9000 Euro an Corona-Hilfe bezogen

So kassierte der Angeklagte in zwei Tranchen 2020 insgesamt 9000 Euro Unterstützungsgeld. Als er nach Ermittlungen des Landes aufgefordert wurde, Nachweise für die ihm zugebilligte Corona-Hilfe zu erbringen, kam er dem nicht nach und berief sich auf Liquiditätsengpässe. Daraufhin wurde die Gewährung der Hilfe im Juli 2022 widerrufen. Gegen den dann eingehenden Strafbefehl hatte der Mann seine Frau mündlich bevollmächtigt, im September 2025 Einspruch zu erheben.

Wenn keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfe eingereicht wird, kommt es meist zur vollständigen Rückforderung der gesamten erhaltenen Hilfsgelder, da die Behörde die endgültige Förderberechtigung nicht feststellen kann. Im aktuellen Fall waren die Angaben des Antragstellers nicht wahrheitsgemäß und fernmündliche Aussagen nicht überprüfbar.

Im Prozess beharrte der Angeklagte darauf, dass er in einem Telefonat mit Mitarbeitern der für Corona-Hilfe zuständigen Stelle sehr wohl darauf hingewiesen hätte, dass sein Gasthaus noch gar nicht eröffnet sei. Seinem Eröffnungsplan hätten Brandschutzmängel entgegengestanden. Die gewerbliche Berufsgenossenschaft verfügte im März 2020, dass sein Betrieb ohne die als notwendig erachtete Rauchabzugsanlage nicht geöffnet werden dürfe. „Wir haben sehr viel hineingesteckt und alles gemacht“, erklärte der Angeklagte. Einziger Streitpunkt mit dem Geschäftsführer des Hauses war die Rauchabzugsanlage. Dieser habe sich zunächst dagegen gesträubt, mit Verweis auf das denkmalgeschützte Haus. Er hätte eigentlich mit dem Restaurant früher anfangen können, sagte der Angeklagte, hätte er sich selbst nicht auf Grillspeisen fokussiert.

Beschuldigter ist mittellos

Staatsanwalt Frederick Tegel ließ diese Ausflüchte nicht gelten. In seinem Antrag für die Corona-Hilfe gab er Dinge an, die mit der Infektionskrankheit nichts zu tun gehabt hätten. Maßgeblich sei, dass er wegen baurechtlicher Schwierigkeiten das Gasthaus nicht öffnen konnte und ein Verdienstausfall diesbezüglich nicht geltend zu machen sei. „Es wurde im Gießkannenbetrieb ausgezahlt und Sie haben das ausgenutzt. Ihre Angaben trafen inhaltlich nicht zu. Sie haben etwas beantragt, was Ihnen gar nicht zustand“, so der Staatsanwalt, und er habe mit seiner Unterschrift die L-Bank getäuscht. Als Richterin Katharina Heinzelmann seine wirtschaftlichen Verhältnisse abklopfte, erklärte der 64-Jährige, er sei mittellos. Er habe kein eigenes Bankkonto und lebe von der Unterstützung seiner Frau, die arbeitet und Einnahmen aus Vermietungen habe. Auch der Schwiegervater und sein Sohn würden ihm helfen. „Sie kommen aus der Sache nicht raus“, betonte der Staatsanwalt und riet ihm nach der Rücknahme dazu, Ratenzahlungen zu beantragen. So bleibt es bei den 6000 Euro aus dem Strafbefehl und den 9000 Euro, die er an die Bank zurückbezahlen muss.

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