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Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Kann die Regierung wirklich alle Leistungen streichen?

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22.12.2025

Eines der größten Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition ist nun beschlossene Sache: Das Bürgergeld wird umfassend reformiert und zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgewandelt. Am 17. Dezember 2025 wurde die Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert. Die neue Grundsicherung soll deutlich schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen. Sogar die vollständige Streichung der Leistung soll in gewissen Szenarien erfolgen. Doch ist das überhaupt rechtens?

Das Bürgergeld gehört schon seit seiner Einführung 2023 zu den großen Streitpunkten in der Bundespolitik. Spätestens seit Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler das Land regiert, ist klar, dass eine Reform der Sozialleistung kommen wird.

Merz erklärte bereits vor Beginn seiner Kanzlerschaft, im Februar 2025 auf der Pressekonferenz nach dem Ende der Sondierungsgespräche, die neue Regierung wolle das Bürgergeld umbauen. „Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende“, so der heutige Kanzler. Bezieher, die ihre Mitarbeit verweigern, sollen demnach bestraft werden: „Für Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, sagte Merz. 

© Südkurier