Grundsicherung und GEZ: Ist man vom Rundfunkbeitrag befreit?
Um die Programme der öffentlich‑rechtlichen Sender in Deutschland weitgehend unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu halten, wird der öffentlich‑rechtliche Rundfunk überwiegend über den Rundfunkbeitrag finanziert. Laut dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio war vor 2013 die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die zuständige Stelle für das Einziehen der Rundfunkgebühren, weshalb die Abgabe umgangssprachlich oft weiterhin als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet wird.
Grundsätzlich muss fast jeder Haushalt 18,36 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat zahlen, informiert die Website des Beitragsservice rundfunkbeitrag.de. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Es können aber, je nach Lebens- und Wohnsituation, abweichende Regelungen gelten – beispielsweise, wenn man Sozialleistungen bezieht. Kann man sich als Empfänger von Grundsicherungsgeld vom Rundfunkbeitrag befreien lassen? Unter welchen Voraussetzungen das funktioniert, und wie Sie dafür vorgehen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Grundsicherung und GEZ: Ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?
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