Gericht: Eilantrag gegen Atommülltransporte ohne Erfolg

Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)

Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, hieß es.

Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Durchführung der Transporte aus, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.........

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