Völlig neue Regelungen gibt es nicht

Die Satzungen der Gemeinde Sauldorf sind veraltet – teilweise seit über 30 Jahren unverändert. Deshalb hat die Verwaltung damit begonnen, sämtliche Satzungen zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Am vergangenen Donnerstag standen in der Gemeinderatssitzung die Polizeiverordnung sowie die Räum- und Streupflichtsatzung zur Beratung auf der Tagesordnung. Vollkommen neue Regelungen gibt es nicht, die Satzungen wurden aber an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Bei der Neufassung der beiden Satzungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorlagen des Gemeindetags. Die Polizeiverordnung regelt wie bisher die bekannten Ruhezeiten, die etwa bei Haus- und Gartenarbeiten zu beachten sind. Tätigkeiten, die zu Belästigungen anderer führen können, dürfen danach in der Zeit von 19 bis 7 Uhr sowie von 12 bis 13 Uhr nicht ausgeführt werden. Die Satzung regelt auch, dass das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt ist. Bürgermeister Severin Rommeler erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass wegen möglicher Verunreinigungen des Grundwassers auch das Reinigen von Autos auf dem eigenen Grundstück nicht gestattet ist.

Bei der Räumpflicht betonte der Bürgermeister, dass diese auch dann besteht, wenn kein Gehweg vorhanden ist. In diesem Fall ist die Straße in einer Breite von 1,50 Metern vom Schnee zu befreien. Auch wenn sich ein Grundstück der Gemeinde zwischen Gehweg und eigenem Grundstück befindet, muss geräumt werden. Die Gehwege müssen montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20 Uhr.

Die Satzungen wurden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Der Bürgermeister kündigte an, in der kommenden Sitzung die Verwaltungsgebühren zu behandeln. Alle Satzungen sollen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.

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