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Bund der Steuerzahler rügt Öhningen - doch die Gemeinde behält Recht

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Seit 1. Januar 2025 ist sie gültig: die neue Grundsteuer. Sie wurde vom Bundestag reformiert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Reform sollte jedoch aufkommensneutral sein, um zu verhindern, dass Gemeinden eine Steuererhöhung durch die Hintertüren beschließen. Mit anderen Worten: Die Einnahmen für die Gemeinden sollten durch die neue Grundsteuer genauso hoch bleiben wie im Vorjahr 2024. Im Fall von Öhningen waren das Einnahmen in einer Höhe von 600.000 Euro allein von der Grundsteuer B. Doch genau das geschah in Öhningen nicht - und das führte zu Ärger mit........

© Südkurier