Wie viele Bürgergeld-Empfänger gibt es in Deutschland?

Seit 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Wer in Deutschland bedürftig ist, erhält die Sozialleistung vom Staat, die vormals als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt war. Laut der Bundesregierung soll das Bürgergeld „bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter“ sein. Dabei wird die Leistung immer wieder viel kritisiert und soll nun auch abgeschafft und durch die Neue Grundsicherung ersetzt werden. Doch wie viele Menschen bekommen in Deutschland eigentlich Bürgergeld?

Wie viele Menschen bekommen Bürgergeld?

In Deutschland beziehen aktuell etwa 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht die genauen Zahlen für jeden neuen Berichtsmonat und gibt die Werte der beiden Vormonate sowie des Vorjahresmonats zum Vergleich an. Diese Zahlen ergeben sich für Februar 2026:

Regelleistungsberechtigte: 5.181.970 Personen

Diese Zahl ergibt sich aus:

erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 3.821.710 Personen

nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 1.360.260 Personen

Im Vergleich zum Januar 2026 sind die Zahlen leicht gesunken. Im Vormonat waren 11.660 mehr Regelleistungsberechtigte registriert.

So hat sich die Zahl der Bürgergeld-Empfänger (Regelleistungsberechtigte) nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit 2023 entwickelt:

Hinweis: Die Angaben für aktuelle Monate basieren laut der Bundesagentur für Arbeit auf hochgerechneten Werten und werden unter Umständen noch korrigiert.

Erwerbsfähig oder nicht: Warum gibt es beim Bürgergeld einen Unterschied?

Laut der Bundesagentur für Arbeit beschreibt der Bestand der Leistungsberechtigten beim Bürgergeld die Gesamtzahl aller Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten – gemeint sind also sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Personen. 

Als nicht erwerbsfähige Personen gelten beispielsweise „Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen, die nicht in der Lage sind, zu arbeiten“. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte meint hingegen die Zahl der Personen, die grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten und Leistungen nach dem SGB II beziehen. Sie sind laut der Bundesagentur für Arbeit „im erwerbsfähigen Alter und haben keine gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen, die sie daran hindern, zu arbeiten“. Unter diese Gruppe fallen auch die sogenannten Aufstocker.

Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld mehrere Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem müssen Betroffene in der Lage sein, mindestens drei Stunden Arbeit pro Tag zu leisten. Kinder und andere nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gehören meist zu einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinweis der Redaktion: Der Bundestag hat am 5. März 2026 eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ entstehen, die Geldleistung soll „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die neue Grundsicherung soll unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen, aber auch andere Neuerungen mit sich bringen. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

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