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Bürgergeld-Auszahlung für April 2026: Wann können Empfänger mit ihrem Geld rechnen?

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25.03.2026

Rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland beziehen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) Bürgergeld (Stand: Februar 2026). Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite informiert, soll die Sozialleistung Menschen finanziell unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht von ihrem eigenen Einkommen stemmen können. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2023 als Nachfolgemodell von Hartz IV wurde das Bürgergeld immer wieder heftig diskutiert. 2026 steht die Leistung nun unmittelbar vor ihrem Aus. Ab dem 1. Juli soll stattdessen die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ schrittweise in Kraft treten. Das hat der Bundestag im Rahmen einer weitreichenden Reform beschlossen.

Laut dem Gesetzesentwurf soll die Geldleistung ab dann nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Zudem könnten auf die Bezieherinnen und Bezieher einige Verschärfungen zukommen. Änderungen soll es unter anderem bei der Karenzzeit für Vermögen sowie der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt geben. Eine Sache bleibt jedoch unverändert: die Auszahlungstermine für das Jahr 2026. Wann Empfängerinnen und Empfänger mit ihrem Geld rechnen können, erfahren Sie hier.

Bürgergeld-Auszahlung für April 2026: Wann geht die Leistung auf dem Konto ein?

Die Auszahlung des Bürgergelds erfolgt stets nach einem festen Muster. Wie aus einem Merkblatt der BA hervorgeht, erhalten die Beziehenden die Leistung in der Regel monatlich im Voraus. Laut dem Merkblatt muss das zuständige Jobcenter das Geld dabei so überweisen, dass es den Anspruchsberechtigten „einen Kalendertag vor dem Monat, für den es gezahlt wird, zur Verfügung“ steht. Für April 2026 bedeutet das konkret, dass das Geld bereits Ende März ausgezahlt wird – nämlich am Dienstag, 31. März 2026.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2026 wird das Bürgergeld nur noch auf ein Bankkonto der Beziehenden überwiesen. Die Möglichkeit, die Leistung in Form von Schecks zu bekommen, besteht seitdem nicht mehr.

Bürgergeld im April 2026: Wie hoch ist die Leistung?

Nachdem das Bürgergeld zuletzt 2024 erhöht worden war, hat die Bundesregierung für das Jahr 2026 erneut eine Nullrunde beschlossen. Schon im Januar 2025 hatte es keine Erhöhung der Leistung gegeben. Die Regelsätze bleiben damit das zweite Jahr in Folge unverändert. Laut der Bundesregierung ergeben sich für Empfängerinnen und Empfänger im April 2026 je nach Regelbedarfsstufe damit folgende Beträge:

Alleinstehende / Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 563 Euro

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 506 Euro

Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3): 451 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4): 471 Euro

Kinder von sechs bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5): 390 Euro

Kinder von null bis fünf Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 357 Euro

An der Höhe der Regelsätze soll sich nach Angaben der Bundesregierung auch durch die geplante Reform nichts ändern. Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge jedoch auch Kosten für Unterkunft und Heizung – insofern diese angemessen sind. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann zudem ein Anspruch auf Mehrbedarfe bestehen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, einer Schwangerschaft, einer Behinderung oder besonderen Ernährungsbedürfnissen.

Christina Bischof Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis


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