Mit Bau-Turbo schneller zu Wohnraum |
Schneller, unbürokratischer, einfacher bauen: Das ist, grob umrissen, Ziel des neuen Gesetzes zur Schaffung ausschließlich von neuem Wohnraum, locker Bau-Turbo genannt, über das der Markdorfer Baurechtsamtsleiter Dominic Warken die Gemeinderäte jüngst in der Sitzung informierte. Diese wollen sich später nochmals mit dem Thema befassen.
Gesetz bietet größeren Handlungsspielraum
Der Gesetzgeber will mit dem neuen „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (Bau-Turbo) die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden stärken. Das Gesetz sieht, testweise erst einmal bis 2030, Änderungen im Baugesetzbuch vor und bietet der Gemeinde einen größeren Handlungsspielraum durch mehr Möglichkeiten der Befreiung und Abweichungen. Jedes Vorhaben bedarf immer ihrer Zustimmung und der Berücksichtigung nachbarlicher Interessen und die Bauwilligen haben keinen Rechtsanspruch darauf. Bei einem Bauvorhaben sind Abweichungen von bisherigen üblichen Vorgaben möglich.
Das gelte sowohl für den Innen- wie Außenbereich. Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Bau-Turbo anwenden? Die Gemeinde könne selbst eine Art Leitlinie erstellen, um einfacher entscheiden zu können und eine gewisse Homogenität bei der Entscheidungsfindung zu erzielen; verbindlich bleibe jedoch immer die Entscheidung im Einzelfall.
Warken schildert idealen Ablauf
Dominic Warken schilderte den idealen Verfahrens-Ablauf: Vorgespräch zwischen Bauwillige und Gemeinde, ein Vororttermin mit den Trägern der öffentlichen Belange, um Umweltauswirkungen (Lärm etc.) zu eruieren, Nachbargespräche. Der Baurechtsamtsleiter nannte Beispiele wie: Ein Lebensmittelmarkt, der an ein Wohngebiet angrenzt, plant die Aufstockung mit Wohnungen. Bisher war das nicht möglich, eine Bebauungsplanänderung wäre erforderlich gewesen. Nun könne man unter Beachtung des Lärmschutzes vom Grundzug der Planung befreien. Der Bau-Turbo erfordert bei der Baurechtsbehörde extrem hohen Beratungsaufwand und man wisse noch nicht so richtig, in welche Richtung es gehe, so Warken.
Bürgermeister Martin Rupp teilte mit, dass es erste Anfragen von Bürgern in einigen Bereichen gebe. Nicht nur klassische Nachverdichtung betreffend, sondern auch Anfragen, ob man auf privater Grünfläche fürs Alter etwas Kleines bauen könne; auch der Begriff Tiny House sei gefallen, sagte er auf die Nachfrage von Gemeinderätin Anja Kutter, SPD. Nun gelte es, im Gemeinderat zu überlegen, Leitlinien zu erstellen oder nach Einzelanfragen zu entscheiden. „Wir wollen schon die Instrumente mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Nachbarschaftseinwendungen und Umwelteinwirkungen anwenden und den Wohnungsbau nicht bremsen“, so Rupp.
Christiane Keutner Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis
88697 Bermatingen Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis
Wohnraum Icon Haken im Kreis gesetzt Icon Plus im Kreis