Gott hilft als Zeuge nicht: Frau wegen falscher Verdächtigung verurteilt |
Diese Verhandlung hatte sich Rechtsanwalt Harald Misol sicher anders vorgestellt. Um seiner Mandantin, die wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt wurde, die Strafe zu ersparen oder wenigstens zu reduzieren, hatte er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Die 52-jährige Frau aus Radolfzell hatte im Sommer 2025 mehrere Personen wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Zu unrecht, befand das Amtsgericht, und verhängte die Geldstrafe. Alles nur ein unglückliches Missverständnis, wollte eigentlich Verteidiger Misol argumentieren. Doch diese Rechnung hatte er ohne seine Mandantin gemacht: Denn diese hielt an ihren ursprünglichen Anschuldigungen fest.
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