Neue Grundsicherung statt Bürgergeld – alle Änderungen im Überblick
Das Bürgergeld ist Geschichte. Seit Juli 2026 wird es schrittweise durch die neue Grundsicherung ersetzt. Für Millionen Leistungsbezieher haben sich damit einige Regeln geändert. Die Bundesregierung will Arbeitslose nun schneller in Jobs vermitteln und verschärft dafür Sanktionen, Vermögensprüfung und Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig sollen Jobcenter mehr Möglichkeiten erhalten, Menschen in Arbeit zu bringen. Für einen Überblick haben wir alle wichtigen Änderungen hier für Sie zusammengefasst.
Neue Grundsicherung: Aus dem Bürgergeld wurde wieder die Grundsicherung
Die sichtbarste Änderung betrifft den Namen der Leistung. Das Bürgergeld wurde abgeschafft und wird nun wieder als Grundsicherung für Arbeitsuchende bezeichnet. In einigen Veröffentlichungen der Ministerien wird auch von einem „Grundsicherungsgeld“ gesprochen. Dafür wird auch die offizielle Überschrift des Zweiten Sozialgesetzbuches geändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet den Schritt damit, das Verhältnis zwischen staatlicher Unterstützung und persönlicher Eigenverantwortung neu auszurichten.
Der Bundestag hat das Gesetz Anfang März 2026 verabschiedet. Verkündet wurde es am 22. April 2026 im Bundesgesetzblatt. Die wesentlichen Änderungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Vermittlung in Arbeit erhält bei neuer Grundsicherung Vorrang
Mit der Umbenennung allein ist es allerdings nicht getan. Die Reform veränderte auch die grundlegende Ausrichtung der Grundsicherung. Jetzt soll die Vermittlung in Arbeit stärker im Mittelpunkt stehen als bisher. Deshalb wurde der sogenannte Vermittlungsvorrang ausdrücklich im Gesetz verankert. Jobcenter sollen zunächst prüfen, ob eine direkte und nachhaltige Vermittlung in Beschäftigung möglich ist. Weiterbildungen........
