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Hitzeschutz muss ins Grundgesetz aufgenommen werden

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26.09.2026

Kommentar zum Extremwetterkongress in Hamburg: Hitzeschutz ins Grundgesetz

Hitzeschutz muss ins Grundgesetz aufgenommen werden

Der Extremwetterkongress in Hamburg hat gezeigt: Wir müssen uns nicht nur um den Klimaschutz kümmern, sondern auch darum, die Bevölkerung bei Hitze zu schützen. Es gibt bereits viele Ansätze für Maßnahmen – doch das ist nicht genug.

Allein in Deutschland gab es in diesem Sommer 16.000 Hitzetote, der August war weltweit der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die Eisdecke in der Arktis schwindet und besteht zum Teil nur noch aus Schollen. Trockenheit und Dürren tragen zu riesigen Waldbränden bei, Tropenstürme sorgen für menschliche Opfer und Milliardenschäden. Und all das ist erst der Anfang: In den kommenden Jahren werden die Temperaturen immer weiter steigen und Extremwetterlagen immer häufiger auftreten.

Welche Szenarien drohen, darüber wurde in dieser Woche auf dem Extremwetterkongress in Hamburg diskutiert. Die Lage macht deutlich: Auch mit dem größten Aufwand lässt sich die Entwicklung für die kommenden Jahre nicht mehr........

© Solinger Tageblatt