Arbeitnehmerveranlagung 2025: Regeln und wichtige Fristen |
Neu ist, dass das bisherige Homeoffice zur ortsungebundenen Telearbeit erweitert wird. Damit können auch Arbeitstage etwa im Kaffeehaus oder im Co-Working-Space einbezogen werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können weiterhin ein Telearbeitspauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei auszahlen, maximal 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Telearbeitstage.
Bleibt der Zuschuss unter 3 Euro pro Tag, wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt - allerdings nur, wenn kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht wird. Die Zahl der Telearbeitstage und die Höhe des Pauschales werden aus dem Lohnzettel übernommen und müssen in der Veranlagung nicht gesondert eingetragen werden.
Kosten für ergonomisches Mobiliar - etwa Bürosessel oder Schreibtisch - können auch 2025 nur für einen in der Wohnung eingerichteten........