Genehmigung für Auslandsaufenthalte: Neuer Wirbel um das Wehrdienstgesetz lässt Kritiker alt aussehen |
Kommentar Wehrdienst-Krach ist entlarvend
Meinung | Berlin · Die Kritiker einer Regelung, wonach junge Männer bei langen Auslandsaufenthalten eine Erlaubnis der Bundeswehr brauchen, stehen nicht gut da. Haben sie nicht aufgepasst? Eine Klarstellung des Verteidigungsministeriums ist dennoch nötig.
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Soldaten der Bundeswehr stehen auf dem Appellplatz.
Es ist bezeichnend, wer in den vergangenen Tagen am lautesten gegen die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz zu Auslandsaufenthalten getrommelt hat. Das waren vor allem Linke, Grüne, eine Organisationen von Kriegsdienstverweigerern und BSW-Chefin Sahra Wagenknecht. Die forderte gar den Rücktritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), was geradezu lächerlich wirkte. Dass die Kritik so hochkochte, ist entlarvend für die Kritiker. Sie müssen sich fragen lassen, ob sie vor Monaten, als es um die Ausgestaltung des Gesetzes ging, nicht aufgepasst haben.
Was war passiert? Ein Medienbericht wies auf eine bislang kaum bekannte Regelung im seit Januar geltenden Wehrdienstgesetz hin. Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Ministerium bestätigte die Regel, wies jedoch auch darauf hin, dass eine Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei. Insofern muss wohl von einem Sturm im Wasserglas gesprochen werden. Es gibt keine Sanktionen.
Die Aufregung ist auch deswegen etwas schräg, da eine solche Regelung nicht neu ist. Bereits bei der früheren Wehrpflicht gab es für die Wehrerfassung und -überwachung ähnliche Bestimmungen. Nach dem Aussetzen der alten Wehrpflicht will man sich im Verteidigungsressort einen besseren Überblick darüber verschaffen, wer überhaupt herangezogen werden kann. Das ist sinnvoll, der neue Wehrdienst muss ernst genommen werden – auch wenn er zunächst freiwillig bleibt.
Dass es künftig auch eine bedarfsorientierte Wehrpflicht geben kann, ist breit diskutiert worden. Dafür bräuchte es bekanntermaßen ein weiteres Gesetz, das der Bundestag noch beschließen müsste. Aus der nun kritisierten Regel zu Auslandsaufenthalten ablesen zu wollen, dass diese Wehrpflicht auf jeden Fall kommen wird, ist nicht seriös. Grundlage dafür sind allein die Aufwuchszahlen für das Personal der Bundeswehr, das durch die Musterungspflicht und Freiwilligkeit gewonnen werden soll.
Dennoch hat das Ministerium in den vergangenen Tagen kommunikativ zu viele Lücken gelassen. Auch auf Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der Praxis bedeutet. Ob trotz der genannten Sanktionsfreiheit ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung wirklich automatisch als erteilt gilt, blieb offen. Wie oft seit Jahresbeginn Genehmigungen beantragt wurden, konnte das Ministerium ebenfalls nicht sagen. Angesichts dessen braucht es Klarstellung, was junge Menschen tun müssen.