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Klimaklagen in Deutschland: „Ein Paukenschlag für den Klimaschutz und eine Niederlage für die Regierung“

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30.01.2026

Zu vage, zu lückenhaft, zu wenig verbindlich – so schätzte die Deutsche Umwelthilfe das Klimaschutzprogramm 2023 ein und verklagte die Bundesregierung. Das Programm müsse klare Maßnahmen enthalten, wie die Klimaziele 2030 und 2040 erreicht werden sollen. Darüber hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden – und dem Umweltverband recht gegeben.

Bereits 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ähnlich geurteilt. Der Bund legte Revision ein, ohne Erfolg. Es war die erste große Klimaschutzklage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Urteil ist festgehalten, dass das Klimaschutzprogramm „sämtliche Maßnahmen“ enthalten müsse, die es braucht, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Das ist keine kleine Aufgabe: Als das Klimaschutzprogramm 2023 verabschiedet wurde, mussten noch 200 Tonnen CO₂ eingespart werden. Bis 2030 muss Deutschland 65 Prozent weniger Emissionen ausstoßen als noch 1990.

„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den........

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