Diskriminierung durch Rabatt-Apps? Die Gefahr liegt ganz woanders |
Der Blick ins Kleingedruckte lohnt auch bei Gerichtsurteilen: Das Oberlandesgericht Hamm hat keinesfalls Penny und anderen Discountern und Supermärkten freie Hand gegeben bei der Gestaltung und Nutzung von Apps. Das OLG Hamm hat lediglich festgestellt, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen konkret nachweisen muss, dass die Apps bestimmte Kundengruppen beim Einkauf benachteiligen.
Es genüge nicht, zu behaupten, Rabatte auf........